Ab 1. Juni werde ich eine befristete Stelle im öffentlichen Dienst annehmen, die auf 5 Jahre befristet ist. Mein Mann und ich sind Anfang 30 und haben einen großen Kinderwunsch. Deshalb möchten wir nicht 5 Jahre warten und nachher wird der Vertrag dann nicht mal verlängert bzw. unbefristet verlängert. Habe ich weiter Anspruch auf die Stelle, auch wenn ich nächstes Jahr schwanger werde? Es ist eine vollzeitstelle. Ich würde gerne 1 Jahr in Elternzeit gehen und dann aber nur noch Teilzeit arbeiten. Ich habe etwas Angst durch die Schwangerschaft dann die Arbeitsstelle zu verlieren. Ich hoffe auf Ihren Ra
von
Sunshine1988
am 18.04.2017, 21:13
Antwort auf:
Schwangerschaft bei befristetem Arbeitsvertrag
Hallo,
der Anspruch bleibt die 5 Jahre bestehen, oft ist es im öff. Dienst so, dass die EZ drangehängt wird (hängt vom Dienstherren ab).
Siie haben auch Anspruch auf TZ, wenn keine betrieblichen Gründe entgegensprechen
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 22.04.2017
Antwort auf:
Schwangerschaft bei befristetem Arbeitsvertrag
Wenn der AG nicht verlängert.
LG
von
peekaboo
am 18.04.2017, 23:21
Antwort auf:
Schwangerschaft bei befristetem Arbeitsvertrag
Hallo,
Das ist doch gar nicht so schlecht - 5 Jahre sind ja schon nennenswert.
Wenn Du z.B. nach 2 Jahren ein Kind bekommst, kannst Du Elternzeit nehmen. Das erste Jahr kannst Du voll Elternzeit nehmen und bekommst Elterngeld. Das zweite und dritte Jahr kannst Du Teilzeit in Elternzeit arbeiten. Dann läuft Deine Stelle aus (außer Du bekommst eine Verlängerung).
Vielleicht kannst Du ja auch verhandeln, dass das während der Elternzeit "eingesparte" Geld für eine Verlängerung des Vertrags genutzt wird.
von
zweizwerge
am 19.04.2017, 10:01