Hallo Frau Bader, bei meiner Frau und mir ergibt sich folgende Situation: Unsere 1. Tochter wurde am 15.05.15 geboren und meine Frau befindet sich in Elternzeit bis zum 30.08.2016 und bezieht Elterngeld für 12 Monate, d.h. bis zum Mai 2015. Bis zum Wiederantritt bei der Arbeit (eine 80% Stelle) ab dem 01.09.2016 hat meine Frau keine Einkünfte. Sie ist Beamtin im Justizvollzug in NRW. Wir wollen jedoch ein 2. Kind. Daher nun meine Frage: Angenommen das 2. Kind kommt im März oder April 2017 zur Welt, wird dann die Einkommenslose Zeit (Mitte Mai 2016-Ende August 2016) voll in das Elterngeld für das 2. Kind mit eingerechnet? Oder ist es besser erst min. 12 Monate wieder arbeiten zu gehen?
von bubblebob1979 am 04.01.2016, 13:16