Hallo Frau Bader
Ich habe eine Frage die mich sehr interessier.
Und zwar bin ich gerade in der 29ssw.
Wir möchten direkt in der Elternzeit (2jahre) noch ein Baby bekommen.
Da ich Krankenschwestern bin bekomme ich direkt ein Beschäftigungsverbot.
Jetzt zu meiner Frage: kann ich die Elternzeit sofort kürzen wenn ich erfahre, dass ich schwanger bin, so dass ich direkt das Beschäftigungsverbot bekomme?und wie setzt sich dann das finanzielle zusammen??
Vielen dank
von
Marylu27
am 24.05.2013, 08:26
Antwort auf:
Schwanger während der Elternzeit - beschäftigungsverbot
Hallo,
das hatten wir doch die Tage schon mal.
Sie können nach der neuen Gesetzeslage die EZ am Tag vor dem neuen Mutterschutz beenden.
Eher beenden wollen Sie ja nur, um Mutterschaftslohn zu bekommen. Das halte ich für Betrug zum Nachteil der KK.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 24.05.2013
Antwort auf:
Schwanger während der Elternzeit - beschäftigungsverbot
Das ist Betrug an der Krankenkasse.
Du kannst die Elternzeit zum Beginn des neuen Mutterschutzes beenden,das ist legal, der Rest nicht.
von
Sternenschnuppe
am 24.05.2013, 09:37