Frage:
schwanger in der Elternzeit - wieder Beschäftigungsverbot und Lohnersatz?
Sehr geehrte Frau Bader,
ich habe bei meinem Arbeitgeber 2 Jahre Elternzeit angegeben, wovon nun 13 Monate vergangen sind. Ich habe davor voll gearbeitet und auch noch nichts Neues ausgehandelt. Nun bin ich wieder schwanger (ganz frisch und habe auch noch nichts bekannt gegeben).
Mein Arbeitgeber vergibt seit ein paar Jahren Beschäftigungsverbote für Schwangere. Dies hatte ich in der ersten Schwangerschaft und würde es, für den Fall, dass ich jetzt arbeiten würde auch wieder bekommen.
Nun zu meiner Frage: Steht mir dies - trotz Elternzeit - zu?
Endet quasi die "alte" Elternzeit automatisch mit einer neuen Schwangerschaft? Dann müsste ich die Lohnfortzahlung eigentlich bekommen, um nicht benachteiligt zu werden durch die Schwangerschaft, oder?
Falls nein habe ich mir überlegt, mit dem Arbeitgeber auszuhandeln, dass ich früher (bestensfalls ab sofort) wieder anfange zu arbeiten. Würde dann ein paar Tage/Wochen später die Schwangerschaft bekannt machen. Wäre dies Rechtens?
Elterngeld bekomme ich nicht mehr, falls dies von Relevanz ist.
Freundliche, nachdenkliche Grüße
von
Senseo
am 08.04.2017, 22:05
Antwort auf:
schwanger in der Elternzeit - wieder Beschäftigungsverbot und Lohnersatz?
Hallo,
nein. Ein BV kònnte erst ab dem ersten Tag nach dem Ende der alten EZ greifen.
Liebe Grùsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 11.04.2017
Antwort auf:
schwanger in der Elternzeit - wieder Beschäftigungsverbot und Lohnersatz?
Wie ist denn Dein erstes Kind betreut ?
Könntest Du ohne Schwangerschaft sofort wieder Vollzeit arbeiten ?
Wenn nein, dann nennt sich Dein Plan Betrug und erschleichen von Leistungen um Dich besser zu stellen als eine Schwangere die kein BV bekommt.
Es kann und darf nur was ersetzt werden, was auch ohne Schwangerschaft verdient worden wäre.
Zudem sind Beschäftigungsverbote die absolute Ausnahme geworden und der AG muss belegen können, dass er Dir keinen Ersatzarbeitsplatz geben kann.
von
Sternenschnuppe
am 08.04.2017, 23:16
Antwort auf:
schwanger in der Elternzeit - wieder Beschäftigungsverbot und Lohnersatz?
Du bekommst, was du ohne neue Schwangerschaft und ohne BV hättest - nichts.
Und
"Würde dann ein paar Tage/Wochen später die Schwangerschaft bekannt machen." zeigt doch schon, dass du ziemlich genau weißt, das es nicht in Ordnung ist, sonst könntest du es doch sofort sagen. Wozu warten?
von
Tini_79
am 08.04.2017, 23:44
Antwort auf:
schwanger in der Elternzeit - wieder Beschäftigungsverbot und Lohnersatz?
"Wäre das rechtens?"
Spontan würde ich sagen: Nein! Und dazu berechnend und betrügerisch!
von
Amphibia
am 09.04.2017, 06:53
Antwort auf:
schwanger in der Elternzeit - wieder Beschäftigungsverbot und Lohnersatz?
das was du vorhast ist betrug. ein bv bekommt man nur, wenn KEIN andere arbeitsplatz zur verfügung gestellt werden kann. das muss der AG durch eine gefährdungsbeurteilung nachweisen. daher geht das so nicht
von
mellomania
am 09.04.2017, 08:59
Antwort auf:
schwanger in der Elternzeit - wieder Beschäftigungsverbot und Lohnersatz?
Ich denke doch die Fragestellerin hat es nun verstanden :-D
Mitglied inaktiv - 09.04.2017, 10:06
Antwort auf:
schwanger in der Elternzeit - wieder Beschäftigungsverbot und Lohnersatz?
Erst einmal danke für die Antworten - aber oje, da habe ich ja etwas ausgelöst.
Der zweite Teil war nur ein Gedankenspiel von mir, der aber wohl mehr Beachtung bekommen hat als meine eigentliche Frage.
Dass ich in meinem Beruf ein Beschäftigungsverbot bekomme ist Fakt. Da braucht man nicht darüber reden, was der AG dazu machen muss :)
Mir geht es darum, dass ich die Elternzeit aufgrund der neuen Schwangerschaft beenden kann. Frage ist also nur, ob ich dies erst zum Mutterschutz kann, oder auch ab sofort? Wenn ich das ab sofort darf tritt alles weitere automatisch in Kraft (also der bestehende Vertrag und das daraus resultierende BV, da es keinen alternativen Platz gibt)
von
Senseo
am 09.04.2017, 13:20
Antwort auf:
schwanger in der Elternzeit - wieder Beschäftigungsverbot und Lohnersatz?
Wenn dein AG zustimmt, dich vorzeitig wieder zu beschäftigen, könntest du deine EZ sofort beenden.
Aber willst du ernsthaft behaupten, du teilst ihm im gleichen Gespräch mit, dass du schwanger bist? Dann ist ein BV Betrug , von dir wie vom AG.
Erzählst du es "ein paar Tage/ Wochen später", dann ist es immer noch Betrug deinerseits und als AG wäre ich reichlich angepisst. Er hat den Aufwand und hat nichts davon. Davon ab muss er ja eigentlich auch mal planen, erst 2 Jahre ohne dich, dann kommst du wieder, dann kurz darauf bist du wieder weg. Der kann auch rechnen u d wird merken, dass er veräppelt wurde.
von
Tini_79
am 09.04.2017, 13:32
Antwort auf:
schwanger in der Elternzeit - wieder Beschäftigungsverbot und Lohnersatz?
Ich versuche mich klarer auszudrücken:
1. Ich möchte niemanden betrügen, das erste war von mir eine Theorie, die ich nicht ernsthaft in Erwägung ziehe.
2. Man kann die Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft verkürzen. Dies MUSS der Arbeitnehmer genehmigen und man hat zumindest während des Mutterschutzes Recht auf das komplette Mutterschaftsgeld.
3. und dies ist meine Frage: Kann ich die Elternzeit wegen erneuter Schwangerschaft statt erst zu Beginn des Mutterschutzes auch AB SOFORT beenden? Oder kann dies der Arbeitnehmer ablehnen?
von
Senseo
am 09.04.2017, 13:44
Antwort auf:
schwanger in der Elternzeit - wieder Beschäftigungsverbot und Lohnersatz?
Theoretisch kann man die EZ immer abbrechen mit Zustimmung des AG, das hat nichts mit einer neuen Schwangerschaft zu tun. Dein AG kann ablehnen, deine EZ vor Beginn des neuen Mutterschutzes beenden zu lassen. Wenn er dich nicht benötigt und keinen Platz für dich hat, dann wird er dich auch nicht früher als geplant beschäftigen wollen.
Ja, zum neuen Mutterschutz beendest du dann (spätestens) die EZ und erhältst volles Mutterschutzgeld.
von
Tini_79
am 09.04.2017, 13:56
Antwort auf:
schwanger in der Elternzeit - wieder Beschäftigungsverbot und Lohnersatz?
2. Man kann die EZ nicht mit dem Grund einer erneuten Schwangerschaft verkürzen.
3. Nein
Man kann die EZ zum Beginn des neuen Mutterschutzes (6 Wochen vor Geburt) beenden!
In dieser Zeit des Mutterschutzes (14 Wochen rund um die Geburt) kann man wieder MuSchu-Geld bekommen - gemäß dann laufendem Vertrag.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 09.04.2017, 13:59
Antwort auf:
schwanger in der Elternzeit - wieder Beschäftigungsverbot und Lohnersatz?
Die Elternzeit vorzeitig zu beenden mit dem Wissen ein Beschäftigungsverbot zu erhalten auch mit Zustimmung des Arbeitgebers nennt man Sozialbetrug. Also nein das geht nicht.
von
Dream2014
am 09.04.2017, 14:03
Antwort auf:
schwanger in der Elternzeit - wieder Beschäftigungsverbot und Lohnersatz?
Ok - danke.
von
Senseo
am 09.04.2017, 14:06