Frage: Recht auf Arbeitslosengeld

meine Tochter ist jetzt 1 Jahr alt. habe davor Vollzeit gearbeitet. Mündlich hatte ich mit meinem Chef abgemacht, nach dem Jahr wieder Teilzeit anzufangen, nun stellt er mich aber evtl. doch erst später ein. Kann ich dann Arbeitslosengeld beantragen ?Dafür müsste ich aber ja kündigen und dann wird man ja gesperrt, oder in diesem Fall nicht ?Denn ich kündige ja nicht aus Faulheit sondern weil ich niemand habe der meine Tochter den ganzen Tag betreut und das möchte ich auch nicht, ich bin nicht Mutter geworden um dasnn mein Kind den ganzen Tag von andren erziehen zu lassen. Vielen Dank M. Henke

von orchidee14 am 09.02.2014, 20:31



Antwort auf: Recht auf Arbeitslosengeld

Hallo, Sie können ohne Kündigung für die TZ, die Sie arbeiten können, ArbGeld I bekommen, wenn Sie eine Betreuung nachweisen. Liebe Grüße, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 10.02.2014



Antwort auf: Recht auf Arbeitslosengeld

Du könntest ihn bitten Deine Elternzeit zu verlängern und sich zu melden sobald Teilzeit möglich ist. Dann soll er Dir bescheinigen dass er Dich nicht Teilzeit beschäftigen kann. Damit kannst Du ALG1 beantragen, eben anteilig Wäre aber reine Kulanz des AG wenn Du nur ein Jahr Elternzeit angemeldet hast. Wann endet die Elternzeit denn genau ?

von Sternenschnuppe am 09.02.2014, 21:14



Antwort auf: Recht auf Arbeitslosengeld

Peil ich nicht ganz. Was würdest du den tun wenn Dein Ag jetzt eine Teilzeitstelle für dich hätte bzw eigentlich Deine Vollzeitstelle. Wer würde dann euer Kind betreuen? Wenn Du nur 1 Jahr Elternzeit angemeldet hast, müßtest Du nämlich danach Vollzeit arbeiten. machst Du das nicht, kann er Dich natürlich kündigen. Immerhin hättest Du auch länger Elternzeit einreichen können. Elternzeit bedeutet ja nicht, das man nicht arbeiten darf. Man darf innerhalbd er Elternzeit bis zu 30 Std dieWoche arbeiten. Wenn Du also schon in der Schwangerschaft gesagt hast bzw direkt nach der geburt, ich geh nach 1nem Jahr teilzeit arbeiten, warum meldest du dann nur 1 Jahr Elternzeit an??????? Dann hättest du jetzt auch - mit dem OK des AG - woanders arbeiten dürfen auf teilzeit ohne den Vollzeitvertrag zu kündigen. Udn wegen Arbeitslosengeld, das bekommst du nur wenn Du eine Betreuung für euer Kidn nachweisen kannst. Ohne die sieht es schlecht aus. Ihr könnt dann noch Betreuungsgeld beantragen, Wohngeld, erhöhtes Kindergeld und notfalls eben Hartz4 wenn es gar nicht ausreicht. Tja, und mit dem AG mal abklären ob er einer Verlängerung der EZ zustimmt, ist jetzt reiner Gutwill von ihm. Er muß nicht.

Mitglied inaktiv - 09.02.2014, 21:27



Antwort auf: Recht auf Arbeitslosengeld

Wie hast du dir das vorgestellt? Das Kind soll nicht ganztags von anderen betreut werden, aber du regelst die Elternzeit so, dass du nach einem Jahr wieder auf deine Vollzeitstelle zurückwillst? Tja, wenn du nicht Vollzeit arbeiten kannst oder willst und dein AG dir keine Teilzeit anbieten muss, dann musst du kündigen. Mündliche Aussagen sind natürlich schwer zu beweisen... Arbeitslosengeld gibts nur, wenn man die gesicherte Betreuung des Kindes nachweisen kann. Und dann auch nur Geld für soviele Stunden, wie du arbeiten könntest (Betreuung nachweisen kannst). Tut mir leid, aber über soetwas informiert man sich doch früher! Was haben du und der Vater des Kindes miteinander ausgemacht? Reicht euer Familieneinkommen, um Teilzeit zu machen oder ein längerer Ausstieg aus dem Job? Und der Satz "ich bin nicht Mutter geworden, um das Kind den ganzen Tag von anderen erziehen zu lassen"....dann hättest du dir ein reicheres Umfeld suchen sollen! Gruß Sabine

von SumSum076 am 09.02.2014, 23:21



Antwort auf: Recht auf Arbeitslosengeld

Hallo Fr. Bader, habe das nicht ganz verstanden "ich kann ohne Künd. der TZ AG bekommen". Ich war ja bisher Vollzeit. Nun habe ich quasi einen Leerlauf bis ich dort Tz arbeiten kann. War schon beim der Arbeitsagentur, die sagen ohne daß ich gekündigt bin bekomme ich nichts. Zu den nadre Meldungen : erstmal danke. Hab 3 Jahre Elternzeit genommen, ich weiß daß ich da TZ arbeiten aknn aber solang ich nichts habe müsste ich doch Arb.losengeld bekommen ohne kündigen zu müssen. Zu der Aussage "ich hätte mir ein reicheres Umfeld suchen sollen" : mein Mann verdient genug damit es uns reicht, aber ich möchte als Frau natürlich auch was verdienen, mir reichen da aber 450,- habe lieber mein Kind um mich rum

von orchidee14 am 11.02.2014, 10:57



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