Hallo zusammen,
Ich habe drei Jahre Elternzeit bis 24.04.2015 beantragt und habe für die Dauer der Elternzeit einen Teilzeitvertrag ab 01.10.2013 abgeschlossen.
Mein Mann und ich möchten zeitgleich ab 01.10.2013 wieder mit der Familienplanung beginnen und hoffen das es so schnell wie möglich mit einem Geschwisterchen klappt. Sollte es im Oktober schon klappen hätte ich nur ca. 9 Monate Teilzeit im Rahmen der Elternzeit gearbeitet und mein Elterngeld würde sich dann wie folgt berechnen:
(9 x Teilzeitgehalt und 3 x 0,00 Euro) : 12 x 65 Prozent
Ist doch richtig, oder ?
Eine Freundin meinte nun ich soll erst gar nicht anfangen zu arbeiten, dann würde ich das komplette Mutterschaftsgeld und Elterngeld aus meinem Vollzeitgehalt bekommen, wenn ich die Elternzeit vor Bezug Mutterschaftsgeld beende. Ist das richtig?
Und kann ich den unterschriebenen Teilzeitvertrag für die Elternzeit noch kündigen oder muss ich jetzt ab 01.10.2013 arbeiten?
Vielen Dank schon einmal für die Hilfe.
Liebe Grüße,
Ilenja
von
Ilenja
am 20.06.2013, 20:09
Antwort auf:
Planung 2. Kind und finanzielle Sorgen (Elternzeit/Teilzeitarbeit)
Hallo,
nach der Gesetzesänderung ab 2013 besteht nach § 16 BEEG die Möglichkeit, am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutzes die alte Elternzeit zu beenden. Der AG hat da kein Mitspracherecht. Das tut man am besten schriftlich und schon entsprechend vorher (mit Angabe des voraussichtlichen Beginns des neuen Mutterschutzes + Attest Arzt). Man erhält dann vom Arbeitgeber und der Krankenkasse jeweils die Anteile zum MG.
Bis zu zwölf Monate der ersten Elternzeit kann man mit Zustimmung des Arbeitgebers bis zum achten Geburtstag des Kindes übertragen.
Ausgangspunkt für das EG ist das persönliche steuerpflichtige Erwerbseinkommen der letzten zwölf Kalendermonate vor der Geburt des Kindes, für dessen Betreuung jetzt Elterngeld beantragt wird. Monate mit Bezug von Mutterschaftsgeld oder Elterngeld (nicht jedoch Zeiten einer verlängerten Elterngeldauszahlung) sowie Monate, in denen aufgrund einer schwangerschaftsbedingten Erkrankung oder wegen Wehr- oder Zivildienstzeiten das Einkommen gesunken ist, werden bei der Bestimmung der zwölf Kalendermonate grundsätzlich nicht berücksichtigt. Statt dieser Monate werden zusätzlich weiter zurückliegende Monate zugrunde gelegt. Sollte der Rückgriff auf weiter zurückliegende Monate jedoch nachteilig sein, können die Eltern schriftlich darauf verzichten. Bei Selbstständigen würden die zuvor genannten Monate nur auf Antrag von der Einkommensermittlung ausgenommen und an deren Stelle weiter zurückliegende Monate berücksichtigt.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 25.06.2013
Antwort auf:
Planung 2. Kind und finanzielle Sorgen (Elternzeit/Teilzeitarbeit)
Auf jeden Fall arbeiten um das Elterngeld zu erhöhen.
Elternzeit beenden wegen neuem Mutterschutz kannst Du dennoch.
Und bekommst dann den Mutterschutzlohn aus dem Vollzeitvertrag.
von
Sternenschnuppe
am 20.06.2013, 20:23
Antwort auf:
Planung 2. Kind und finanzielle Sorgen (Elternzeit/Teilzeitarbeit)
Das mit dem alten Vollzeitlohn hätte gegriffen, wenn nicht solange Zeit zwischen den beiden Kindern wäre. So aber werden alle Monate wo du kein Einkommen hattest, mit 0 € gerechnet.
Zu Beginn des Mutterschutzes gibt es eien Sonderregelung, wobei man auch ohne Zustimmung des Arbeitgebers die EZ abbrechen darf und bekommt dann den Lohn welche man normalerweise bekommen hätte. In deinem Falle dann also, sofern kein BV oder ähnliches, eben den Vollzeitlohn.
Beide Dinge sind also getrennt zu betrachten.
Mitglied inaktiv - 20.06.2013, 20:42