Sehr geehrte Frau Bader, vielen Dank für Ihre schnelle Antwort auf meine Frage vom 01.12.2008. Mein Beitrag vom 01.12.2008: http://www.rund-ums-baby.de/recht/beitrag.htm?id=60900 Sie wollten noch wissen, ob in meinem Vertrag etwas vom 31.03. steht... Ja, und zwar Folgendes... ___________________________________________________________ Scheidet die AN aufgrund eigener Kündigung bis zum 31.03. des auf die Weihnachtsgratifikationszahlung folgenden Jahres aus, oder wird das Arbeitsverhältnis aus einem in ihrer Person oder in ihrem Verhalten liegenden Grunde bis zu diesem Zeitpunkt gelöst, so ist der AG berechtigt, die gezahlte Weihnachtsgratifikation zurückzufordern. Sonderzahlungen sind freiwillige, jederzeit widerrufbare Leistungen, auf die auch nach wiederholter Zahlung und ohne ausdrücklichen Hinweis auf deren Freiwilligkeit kein Rechtsanspruch begründet wird. _______________________________________________________ ... Eine Kündigung liegt ja nicht vor, da ich ja 2 oder 3 Jahre in Elternzeit gehe. Das Arbeitsverhältnis ruht dann ja. Habe ich trotz der Klausel mit dem 31.03. einen Anspruch auf Weihnachtsgeld, wenn alle meiner Kollegen Weihnachtsgeld bekommen? Danke für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Levi
Mitglied inaktiv - 08.12.2008, 17:47