Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Kinder, geboren im Februar 2008 und Mai 2010. Vor meinen Schwangerschaften war ich als studentische Aushilfe in einem großen Unternehmen beschäftigt und habe dort einen unbefristeten Vertrag. Nun bin ich seit 2008 ohne Unterbrechung in Elternzeit, diese endet bei mir im Mai 2013 (wenn mein Kleiner 3 Jahre alt wird). Ich habe während meiner Elternzeit mein Studium beendet und möchte nun nach einer neuen Arbeit suchen, dafür habe ich ja nun noch ein Jahr Zeit. Allerdings möchte ich ohne sicheren neuen Job meine derzeitige Arbeit nicht verlieren, d.h. ich möchte erst kündigen, wenn ich eine feste Zusage von einem anderen AG bekomme. Greift in meinem Fall der § 19 BEEG? Heißt das, dass ich nach einer eventuellen Zusage für einen neuen Job noch die 3 Monate Kündigungsfrist abwarten muss, bis ich die neue Arbeit antreten kann? Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
von Mum0810 am 16.05.2012, 11:58