Nachtrag zu Berechnung urlaubsanspruch Mutterschutz

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Nachtrag zu Berechnung urlaubsanspruch Mutterschutz

So also ich habe nun die 16 Tage urlaubsanspruch eingereicht, erstmal kannte mein Vorgesetzter das gesetzt garnicht und meinte mir steht nur Urlaub zu bis wann ich auch wirklich arbeite , also bis Beginn Mutterschutz 11.5. habe ihn dann darauf hingewiesen dass dies gesetzlich geregelt sei und er dies nachlesen kann! Naja er kam dann und sagte dass es wohl so stimme wie ich gesagt habe! Aber ich den Urlaub nicht so nehmen kann. Wir müssen in den osterferien umziehen weil meine Tochter dann nach den osterferien auch eine andere Schule muss, deshalb hatte ich Urlaub eingetragen vom 14.4-9.5 ubd am 11.5 beginnt ja eh Mutterschutz! Jetzt sagt mein Vorgesetzter das werden die nicht genehmigen können?! Und ich muss den Urlaub ja auch nicht vorher nehmen , nur ich werde ja eh nicht zurück kommen ! Ich kann nicht due zeit zwischen osterferien und Beginn Mutterschutz jeden Tag 2 Stunden zur Arbeit und zwei Stunden zurück , habe dort auch keine Betreuung mehr für mein Kind ! Kann ich da was machen ? Evtl wie muss ich argumentieren ? Lg cathy

von cathy18 am 18.12.2013, 18:32



Antwort auf: Nachtrag zu Berechnung urlaubsanspruch Mutterschutz

Hallo, Sie haben keinen Anspruch auf bestimmte Zeiten und für den Umzug kann der AG ja nichts. Er sollte aber private Belange berücksichtigen, wenn es betrieblich möglich ist Liebe Grüsse, NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 27.12.2013



Antwort auf: Nachtrag zu Berechnung urlaubsanspruch Mutterschutz

Welche betrieblichen Belange führt denn dein Chef an, dass er den Urlaub nicht genehmigen kann? Und "stimmt das"? Gruß Sabine

von SumSum076 am 18.12.2013, 20:45



Antwort auf: Nachtrag zu Berechnung urlaubsanspruch Mutterschutz

Er meint die können nicht 4 Wochen auf mich verzichten , aber bin ja eh ab 11.5 weg , müssen ja eh wen neues einstellen. Und er meinte können sich nicht leisten zwei Gehälter zu zahlen ! Also wenn jemand neues anfängt und ich im Urlaub bin !!! So ein Blödsinn!

von cathy18 am 18.12.2013, 20:52



Antwort auf: Nachtrag zu Berechnung urlaubsanspruch Mutterschutz

Dann würde ich jetzt anfangen und schriftlich werden. Er muss eh eine Vertretung einstellen und dann stellt er die eben eher ein. Du kannst argumentieren, dass du im Urlaub bestimmt einer Vertretungskraft telefonisch zur Verfügung stehen könntest, im Mutterschutz aber sicherlich anderes zu tun hast. Der Urlaub für dieses Jahr steht dir zu! Er muss diese Urlaubszeit sowieso bezahlen. Und nirgendwo steht geschrieben, dass man seinen Urlaub nicht in der ersten Jahreshälfte nehmen darf. Er muss eh auf dich verzichten. Das muss er sowieso kompensieren. Und das auch noch rechtzeitig geplant! Da hat er genug Zeit, eine Regelung zu finden. Gruß Sabine

von SumSum076 am 18.12.2013, 21:55



Antwort auf: Nachtrag zu Berechnung urlaubsanspruch Mutterschutz

Er will halt erst jemanden einstellen ab Beginn Mutterschutz , weil er meint dich zwei Gehälter nicht leisten zu können! Ich kann aber wirklich nicht die zeit hochschwanger jeden Tag 2 Stunden hin und zwei Stunden zurück fahren ! In wie fern meinst du schriftlich werden ? Den Urlaub habe ich schriftlich also per Mail eingereicht!

von cathy18 am 18.12.2013, 21:59



Antwort auf: Nachtrag zu Berechnung urlaubsanspruch Mutterschutz

Naja, wenn Du zu dem Zeitpunkt umziehst und keine Kinderbetreuung hast, dann ist das, um es mal so zu sagen, Dein "Privatvergnügen". Dein Chef muß Dir den Urlaub nicht genehmigen, und schon mal gar nicht 4 Wochen am Stück. Er kann durchaus sagen, das er zB da dann nur 2 Wochen genehmigt, und du die anderen Tage zu einem andren zeitpunkt nehmen mußt. Falls nicht vor dem Mutterschutz, dann müssen die eben nach der Elternzeit genommen werden, bzw notfalls ausgezahlt werden.

Mitglied inaktiv - 18.12.2013, 22:33



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