Hallo,
Ich habe mich Anfang 2014 vom Kindsvater getrennt, habe dann in August 2014 das alleinige Sorgerecht beantragt, da der KV sich absolut gar nicht gekümmert oder sich interessiert hat. In Januar 2015 war die Gerichtsverhandlung, da er aus Prinzip die gemeinsame Sorge behalten wollte. Der Richter sah damals keinen Grund ihm die gemeinsame Sorge zu entziehen da er ja wollen würde (er wohnt dazu noch über 350 km weit weg). Nun ist das ganze ein Jahr her und er war nicht einmal seinen Sohn besuchen, seit Oktober 2015 herrscht gar kein kontakt mehr, da er unfähig war normal mit mir zu kommunizieren, vorher war auch nur email kontakt wovon mein 3 jähriger sohn ja nun mal gar nix hat.
Meine Frage wäre, ob ich nun bessere Chancen hätte wenn ich das alleinige Sorgerecht nochmal beantragen würde.
Mfg
von
FrozenWatermelon
am 27.01.2016, 13:33
Antwort auf:
Nach scheitern ein 2. Mal alleiniges Sorgerecht beantragen?
Hallo,
ich würde noch ein wenig warten, umso länger gar kein Kontakt besteht und es Probleme gibt, Unterschriften zu besorgen, umso besser.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.01.2016
Antwort auf:
Nach scheitern ein 2. Mal alleiniges Sorgerecht beantragen?
hattest du schon mal schwierigkeiten deswegen?
eigentlich ist das nur eine formsache und je länger er sich tot stellt, umso eher kann seine unterschrift, wenn die denn nötig wäre, ersetzt werden.
wenn du ihn jetzt daran erinnerst, daß er auch noch vater ist, wer weiß, wie stur er sich dann auch wieder stellt.....
Mitglied inaktiv - 27.01.2016, 15:01
Antwort auf:
Nach scheitern ein 2. Mal alleiniges Sorgerecht beantragen?
Mein KV lebt über 6.000 km weit weg und trotzdem haben wir GSR.
Was genau soll der Vorteil sein wenn Du ASR hast?
Du brauchst ihn zu genau folgenden Dingen:
- Kontoeröffnung für's Kind
- evtl. für Versicherung für's Kind
- evtl. für KiGa oder Schulanmeldung
- evtl. für Medizin Behandlung
Selbst den Pass kannst Du ohne KV beantragen, auch wenn viele Gemeinden das immer noch nicht kapieren.
Sollte er bei einem der o. g. Punkte rumzicken:
Zum Amtsgericht gehen und um Ersetzen der Unterschrift bitten.
Feddich
Wenn er sich da wiederholt unkooperativ zeigt, DANN hast Du ggf. Chancen auf ASR.
Vorher kaum.
Nochmal die Frage: warum genau brauchst Du das ASR?
Mit dem Umgang hat das null zu tun.
Liebe Grüße
D
von
desireekk
am 27.01.2016, 20:09
Antwort auf:
Nach scheitern ein 2. Mal alleiniges Sorgerecht beantragen?
Genauso gut kann ich fragen, wozu er das GSR behalten sollte, ich weiß das das nichts mit dem Umgang zu tun hat, was sowieso kein Thema ist da er wie gesagt keinerlei interesse hat.
Es ist verdammt viel vorgefallen, während der Beziehung und nach der Trennung. Für mich wäre es einfach wichtig das er das GSR entzogen bekommt, damit er mal merkt das es nicht immer so läuft wie Herr es gern hätte.
Zudem habe ich damals beim Gericht eine Vollmacht bekommen für alles, kann also quasi sowieso alles allein entscheiden.
Wäre trotzdem gern noch ein Punkt den ich gern abhaken möchte. E
von
FrozenWatermelon
am 28.01.2016, 16:08
Antwort auf:
Nach scheitern ein 2. Mal alleiniges Sorgerecht beantragen?
na ja, so eine machtdemonstration durchschauen die richter meistens schnell....
es geht immer um das wohl des kindes und nicht um deine seelischen fußbäder.
warte doch einfach ab! "zeigen" kannst du es ihm zu gegebener zeit immer noch.
Mitglied inaktiv - 29.01.2016, 10:00