Sehr geehrte Frau Bader, mein Arbeitsvertrag setzt sich aus zwei 50%-Stellen zusammen. Eine 50%-Stelle ist unbefristet und die andere befristet. Diese befristete Vertragshälfte endet zwei Wochen vor Beginn des Mutterschutzes und wird wahrscheinlich auch nicht verlängert werden. Berechnet sich das Mutterschaftsgeld vom Arbeitgeber auf Grund der letzten drei Monate (die ich ja, bis auf die zwei Wochen voll gearbeitet habe) Vollbeschäftigung vor dem Mutterschutz oder auf Grund von drei 50%igen Monatsgehältern (so wie ich ab dem Mutterschutz angestellt bin). Vielen Dank Im Voraus für ihre Antwort!!
von tammtamm89 am 27.10.2015, 22:54