Liebe Frau Bader,
liebe Mitleserinnen,
folgende Situation:
Mein ET ist der 26.01.2016, Mutterschutz beginnt am 15.12.2015.
Mein Arbeitsvertrag ist bis zum 15.02.2016 befristet, also bis kurz nach der Geburt (ca. 21 Tage).
Wie verhält es sich mit der Zahlung des Mutterschaftsgeldes durch den AG nach der Entbindung (die 8 Wochen)? Muss der AG nur diese ca. 21 Tage seinen Anteil zahlen oder wie kann ich mir das Mutterschaftsgeldes zum Vorausplanen berechnen?
Ich hoffe, das war jetzt nicht zu kompliziert beschrieben.
Vielen Dank vorab.
Liebe Grüße
von
hummel2016
am 24.11.2015, 08:35
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld bei befristetem Vertrag, ET: 26.01.2016
Hallo,
die Krankenkasse übernimmt das und Zeit Mutterschaftsgeld in Höhe von Krankengeld.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.11.2015
Antwort auf:
Mutterschaftsgeld bei befristetem Vertrag, ET: 26.01.2016
Der AG bis zum Ende des Vertrages, den Rest die Krankenkasse. Aber nur in Höhe des Krankengeldes ?
Bedenke zudem bei Dir, wie Du das Elterngeld auszahlen lässt.
Nur solange Du Elterngeld bekommst bist Du beitragsfrei krankenversichert.
Kannst Du Dich beim Mann mitversichern sofern verheiratet ist das egal.
Wenn nicht, dann sollte man das bedenken, dass nach dem Elterngeld der Beitrag selbst bezahlt werden muss, sofern man noch nicht arbeiten möchte.
von
Sternenschnuppe
am 24.11.2015, 13:54