Sehr geehrte Frau Bader,
ich würde gern meine Elternzeit um ein weiteres Jahr, bis zum 21.4.2014 verlängern...sollte ich aber in der Zeit ein tolles Jobangebot eines neuen Arbeitgebers bekommen, kann ich während der Elternzeit bei meinem derzeitigen Arbeitgeber kündigen oder ist das nicht möglich?
Freundlich grüßt
Tanja K.
von
dufti007
am 06.08.2012, 14:16
Antwort auf:
Kündigung seitens des Arbeitnehmers während der Elternzeit
Hallo,
klar, mit den normalen Fristen.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 07.08.2012
Antwort auf:
Kündigung seitens des Arbeitnehmers während der Elternzeit
Natürlich kannst Du während der EZ mit deiner normalen Kündigungsfrist (siehe Vertrag) oder nach den gesetzlichen Kündigungsfristen gemäß BGB bei deinem bisherigen AG kündigen. Damit fällt dann aber auch die EZ weg.
Zum Ende der EZ immer nur mit 3 monatiger Kündigungsfrist, gemäß § 19 BEEG. Nicht vergessen!
von
Sonni74LS
am 06.08.2012, 14:20