Hallo Frau Bader, bedeuten die 4 Monate Kündigungsschutz nach der Geburt, dass man direkt genau 4 Monate nach Geburt ausgestellt werden kann, oder beginnt nach diesen 4 Monaten erst die Kündigungsfrist. Das hieße ja, dass man nach der Geburt noch 4 Monate PLUS Kündigungsfrist angestellt wäre?? Kann ein Arbeitgeber eines Kleinbetriebs (1 Angestellte) einer Mutter nach diesen 4 Monaten "einfach so" also grundlos kündigen, auch wenn er schon einen Ersatz für die Mutter eingestellt hat? Vielen Dank schonmal, Diana Ruf
Mitglied inaktiv - 09.12.2004, 17:50