Hallo Frau Bader, Meine Elternzeit ist seit 01.05. beendet und ich bin seit dem 26.04. krankgeschriebenC für 6 Wochen. Nun habe ich von meinem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten. Darf er das? Und habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wenn ja, welches Gehalt wird dann als Grundlage genommen? Vieleb Dank!
von limimimi am 19.06.2016, 22:40