Wenn mich der AG nach Elternzeit oder auch schon während der Elternzeit kündigt, aber mein Arbeitsplatz nicht weggefallen ist sondern während meiner Abwesenheit besetzt wurde, muss der AG eine Abfindung zahlen? Kann ich dann noch das aussstehende Weihnachtsgeld von 2013 fordern ( es haben alle bekommen nur ich nicht und ich war noch im Beschäftigungsverbot)?
von Sandra160782 am 05.05.2014, 10:17