Liebe Frau Bader, ich haben eine ziemlich komplexe Fragestellung, die ich mal versuche in drei Einzelfragen aufzuteilen. Kurz zu meiner Situation: Ich bin Psychologin und befinde mich seit 2010 in der Weiterbildung zur Psychotherapeutin. Neben der Ausbildung habe ich die ganze Zeit freiberuflich gearbeitet. Seit März diesen Jahres (als mein Sohn geboren ist), beziehe ich Elterngeld. Als ich 2010 mit der Ausbildung begann, hat die Krankenkasse nach Erhalt meines Ausbildungvertrages eingeschätzt, dass ich als "Berufsfachschülerin" versichert werde, also zum gleichen Beitragssatz wie Studenten (ca 78 Euro). Der Kasse war bekannt, dass ich freiberuflich Gewinne erwirtschaftet habe, sie haben auch in jedem Jahr meinen Steuerbescheid bekommen. Außerdem habe ich mich im Oktober 2010 erneut an der Universität als Studentin eingeschrieben, besuche aber kaum Vorlesungen. Nun bekam ich einen Brief von der KK, dass ich, da ich die Ausbildung zur Psychotherapeutin berufsbegleitetend, in 5 Jahren absolvier, statt in drei, Beiträge nachzahlen soll. Die Summe beträgt ca 4000 Euro. Frage 1: Kann die KK derartige Nachzahlungen fordern, wenn sie selbst mich fälschlicherweise als Berufsfachschülerin eingeschätzt hat und insofern die niedrigeren Beiträge forderte? Frage 2: Kann ich meinen Studienplatz an der Universität geltend machen, um den Studentenbeitrag für die vergangenen Jahre zu rechtfertigen? Frage 3: Muss ich auch die Beiträge wahrend des Bezuges von Elterngeld nachzahlen, in welcher Höhe, und vor allem: Wie wird mein Kassenbeitrag berechnet wenn ich kein Elterngeld mehr beziehe, aber auch noch keine regelmäßigen Einkünfte habe (Ich übenehme nach der Elternzeit langsam erste Patienten, werde aber erst 2014 regelmäßig verdienen)? Ich wäre Ihnen für Antworten oder aber auch Teilantworten sehr Dankbar. Vielleicht haben Sie auch eine Idee an wen ich mich mit deisem Problem wenden kann...? Vielen Dank im Voraus für Ihre Mühe und einen schönen ersten Advent, Haasekin
von Haasekin am 02.12.2012, 15:37