Hallo Frau Bader,
meine Tochter, 2 Jahre geht Montag und Dienstag für je 3 Stunden in eine Spielgruppe ohne Eltern. Hierfür zahle ich einen monatlichen Beitrag.
Da ich mein Kind zu Hause betreue erhalte ich das bayerische Betreuungsgeld.
Kann ich dennoch die entstandenen Kosten für die Spielgruppe steuerlich absetzten?
Viele Grüße
Manuela
Mitglied inaktiv - 20.03.2017, 13:17
Antwort auf:
Kosten für Spielgruppe steuerlich absetzbar trotz bayerischem Betreuungsgeld?
Hallo,
Mit Kinderbetreuungskosten sind Kosten gemeint, die entstehen, weil man erwerbstätig ist und das Kind fremd betreut wird.
Krabbel-oder Spielgruppen sind keine Kinderbetreuungskosten, da die Eltern anwesend sind und nicht arbeiten.
Steuerlich abzugsfähig sind nur reine Kinderbetreuungskosten.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 21.03.2017
Antwort auf:
Kosten für Spielgruppe steuerlich absetzbar trotz bayerischem Betreuungsgeld?
Du kannst im Lohnsteuerjahresausgleich ansetzen, was du benötigst um Arbeit zu finden, auszuführen oder zu behalten.
Damit hat eine Spielgruppe nichts zu tun.
Man auch keine Beiträge für Sportverein oder Musikschule absetzen.
von
Tini_79
am 20.03.2017, 14:46