Knn mein Partner im Anschluss an meine Elternzeit seine Partnermonate nehmen?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Knn mein Partner im Anschluss an meine Elternzeit seine Partnermonate nehmen?

Sehr geehrte Frau Bader, Im Januar erwarten mein Partner und ich unser erstes Kind. Unser Plan ist, dass ich zunächst für 12 Monate in Elternzeit gehe und Elterngeld beziehe und mein Partner im Anschluss für 4 Monate und Elterngeld bezieht, während ich nach den 12 Monaten wieder in Vollzeit arbeiten gehe. Meine Frage ist, ob das so überhaupt möglich ist, also dass mein Partner vom 13. -16. Lebensmonat in Elternzeit geht und auch Geld beziehen kann. Vielen Dank!

von Räubertochter213 am 22.09.2017, 21:04



Antwort auf: Knn mein Partner im Anschluss an meine Elternzeit seine Partnermonate nehmen?

Hallo, Sie können zusammen 14 Mo (inkl. der beiden MG-Monate) bekommen. Wenn Sie also 12 Mo. nehmen bleiben ihm noch zwei. Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 25.09.2017



Antwort auf: Knn mein Partner im Anschluss an meine Elternzeit seine Partnermonate nehmen?

jein, EZ ja. Das könnt ihr so machen. EG - nein. oder besser gesagt nur zu Teilen. Ihr habt nur 14 Monate EG zur Verfügung mit denen ihr durch sein müsst - bei vollem Bezug -. bis euer Kind 14 Monate alt ist. Wenn Du die ersten 12 Monate EG beziehst, dann verbrauchst du damit bereits 14 Monate. das gilt auch dann wenn du erst Mutterschaftsgeld beziehst, das wird damit verrechnet, die zeit beim EG aber abgezogen. Dein Partner hätte dann noch 2 Monate zur Verfügung. er könnte diese teilen, dann würde er 4 Monate EG bekommen, aber dann eben pro Monat nur die Hälfte. Erweitern könntet ihr das - wenn ihr eine zeitlang beide in TZ arbeitet - um weitere 4 Monate. Das würde ich vor allen unter den Aspekt in Blick behalten, als das die meisten TaMu, Krippen und KiTas Kinder meist erst im August/September neu aufnehmen. Schaut dazu mal hier: https://www.elterngeld.net/elterngeldplus.html Ach ja, ihr müsstet allerdings schon entsprechend vorher EZ anmelden, da man sich für die ersten 2 Jahre festlegen muss. Andernfalls kann der AG dem wieder sprechen. Und man darf innerhalb der EZ bis zu 30 Std arbeiten, allerdings wird ein Verdienst entsprechend beim EG oder auch beim EG Plus berücksichtigt. Wäre evtl ein Plan B für die ersten 4 Monate wenn dein VZ-Gehalt plus halbes EG deines Partners nicht langen würden.

Mitglied inaktiv - 22.09.2017, 21:15



Antwort auf: Knn mein Partner im Anschluss an meine Elternzeit seine Partnermonate nehmen?

"Wenn Du die ersten 12 Monate EG beziehst, dann verbrauchst du damit bereits 14 Monate" - das kann ja wohl nicht sein....

von Andrea6 am 22.09.2017, 23:54



Antwort auf: Knn mein Partner im Anschluss an meine Elternzeit seine Partnermonate nehmen?

Hallo, ich tippe auf einen Tippfehler. Denn der Rest stimmt meiner Meinung nach. Wenn du die ersten 12 Monate komplett nimmst, hat dein Partner noch zwei Monate, bei denen er gegebenenfalls den Bezugszeitraum auf vier Monate dehnen kann, dann aber die Hälfte pro Monat bekommt.

von sneram am 23.09.2017, 09:01



Antwort auf: Knn mein Partner im Anschluss an meine Elternzeit seine Partnermonate nehmen?

Jep Tippfehler. Soll natürlich 12 Monate heißen.

Mitglied inaktiv - 23.09.2017, 19:18



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