Guten Tag Frau Bader, ich weiß nicht ob Sie mir da weiterhelfen können? Mein Noch-Ehemann bekommt von seinem Arbeitgeber den Kinderzuschuss auf seiner Abrechnungsbescheinigung. Dafür bekommt er kein Urlaubsgeld. Ich werde mich in kürze von Ihm trennen und mit unseren beiden Kindern ausziehen. Dann bekomme ich das Kindergeld und von meinem Noch- Ehemann Unterhalt ( in dem meine Anwältin schon die Kitagebür eingerechnet hat. Er möchte die Kita aber gerne selber zahlen ( weil er sonst den Kinderzuschuss für die Kita vom AG nicht mehr bekommt), und mir trotzdem den errechneten Unterhalt meiner Anwältin zukommen lassen. Muss ich ihm dann nicht die Kitakosten wieder zurückerstatten? Ich wollte die Kita eigendlich selber zahlen aber er meint, er könne ohne das Geld (Kinderzuschuss) nicht mehr richtig leben, was ich nicht verstehe? denn von dem Geld wird doch die Kita sowieso bezahlt? Ich weiß nicht was er damit meint? Hat er dadurch steuerliche Vorteile? Muss ich nicht bei einer Steuererklärung angeben, das ich die Kita zahle? Können Sie mir helfen? Ist das dann überhaupt noch rechtens? Hat er dann mehr recht auf das Kindergeld wenn er die Kita zahlt, obwohl die Kinder weiterhin bei mir leben? Vielen dank für Ihre Antworten?
von Mullekatze am 08.01.2016, 14:51