Sehr geehrte Frau Bader, nach einem längeren Auslandsaufenthalt kehren wir in Kürze nach Deutschland zurück. Wir haben 3 Kinder, 3, 8 und 10 Jahre alt, und bisher aufenthaltsbedingt noch nie Kindergeld bezogen. Mein Mann ist fanzösischer Staatsbürger, wird in einer französischen Einrichtung in Deutschland arbeiten und ist in Frankreich steuerpflichtig. Die Kinder und ich sind deutsche Staatsbürger, Unser ständiger Aufenthaltsort wird Deutschland sein. Ich werde zunächst nicht beruftstätig sein (aber hoffentlich später), bin aber in Deutschland unbegrenzt steuerpflichtig. Unter welchen Bedingungen kann ich Kindergeld beantragen? Vielen Dank im voraus.
von shanghai01 am 30.03.2013, 11:58