Kindergartenplatz am Zweitwohnsitz möglich?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindergartenplatz am Zweitwohnsitz möglich?

Hallo Frau Bader, Ich wohne in Niedersachsen, nahe der Grenze zu Sachsen-Anhalt und pendle jeden Tag zur Arbeit nach Hamburg. Ich bin aktuell mit dem Hauptwohnsitz in Niedersachsen gemeldet. Der Hauptwohnsitz meiner Frau befindet sich in Sachsen-Anhalt, wo wir noch unsere Wohnung in der Nähe unserer Eltern haben und wo wir meistens die Wochenenden verbringen. Dort möchte ich meinen Hauptwohnsitz nun auch melden und die Wohnung in Niedersachsen als Zweitwohnsitz melden, da wir sie dann steuerlich auch absetzen können. Unter der Woche befnden wir uns beide aber größtenteils in der Wohnung in Niedersachsen und wollen unser Kind auch hier zur Kinderkrippe bringen, da es zeitlich gar nicht anders möglich ist. Geht das dann mit der gewünschten Konstellation, wenn hier nur der Zweitwohnsitz gemeldet ist oder muss hier auch der Hauptwohnsitz gemeldet sein? Vielen Dank schon mal im voraus!

von Juliank am 14.02.2018, 19:05



Antwort auf: Kindergartenplatz am Zweitwohnsitz möglich?

Hallo, dort, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben, müssen Sie den ersten Wohnsitz eintragen lassen. Und dort haben Sie auch Anspruch auf einen Kindergartenplatz. Viele Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 16.02.2018



Antwort auf: Kindergartenplatz am Zweitwohnsitz möglich?

Eigentlich geht es nur anders herum. Dort wo Ihr Euch am meisten aufhaltet ist der Erstwohnsitz! Einen Rechtsanspruch auf einen KiTa Platz am Zweitwohnsitz gibt es meines Wissens nach nicht. Das heißt nicht dass ihr nicht dennoch dort einen KiTa Platz bekommen könnt. Das liegt im Ermessen der KiTa. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 16.02.2018, 08:53



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