Hallo Fr. Bader,
meine jüngste Tochter geht seit Januar in den Kindergarten. Nun haben wir festgestellt, dass bis dato noch keine Beiträge eingezogen wurden (nur die der großen Tochter).
Wir haben uns bei der Stadt gemeldet, und darauf aufmerksam gemacht. Die Stadt verlangt von uns nun eine Nachzahlung der Beiträge für die "nicht bezahlten Monate".
Unsere Beiträge übernimmt eigentlich der AG meines Mannes, jedoch leider nicht rückwirkend.
Wir sollen nun 400 EUR an die Stadt nachzahlen, was ich aber sehr ärgerlich finde, da dieses Geld uns eigentlich nie persönlich betroffen hätte, wenn die Stadt aufgepasst hätte.
Wir haben rechtzeitig die Anmeldung und die Erklärung zur Teilnahme am Lastschriftverfahren abgegeben, somit haben wir unsere "Schuld erbracht".
Ich dachte immer der Staat hat seinen Bürgern gegenüber eine Sorgfaltspflicht, und der wurde ja in diesem Fall nicht nachgekommen.
Gibt es da tatsächlich einen Paragraphen auf den man sich berufen kann?
Danke schön und Liebe Grüsse
Kerstin Mutschler
Mitglied inaktiv - 27.05.2009, 12:09
Antwort auf:
Kindergartenbeitrag
Hallo,
nein. Wenn man Gebühren zu unrecht nicht geleistet hat, muss man nachzahlen. Sie haben ja auch eine Leistung dafür erhalten.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 27.05.2009
Antwort auf:
Kindergartenbeitrag
Hallo Frau Bader!
So wie ich die Anfrage jetzt verstanden habe, hat sie doch offenbar aufgrund eines Gebührenbescheides rechtzeitig eine Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren erteilt. Damit hat sie von sich aus doch ihre Pflicht erfüllt. Wenn die Gemeinde/Stadtverwaltung die erhobenen Beiträge nicht einzieht, liegt das doch nicht an ihr. Warum hat sie die Gebühren dann zu unrecht nicht geleistet? Können Sie mir auf die Sprünge helfen? Das verstehe ich nämlich nicht!
Dankeschön!
Gruß, Elle
Mitglied inaktiv - 27.05.2009, 16:06
Antwort auf:
Kindergartenbeitrag
Hallo,
trotzdem (auch beim Fehler der Gemeinde) besteht eine Pflicht zur Zahlung. Gleiches gilt, wenn man zB zuviel Kindergeld ausgezahlt bkommt.
Der Staat würde sich doch sonst selber schaden.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.05.2009