Kindergartenbeitrag: Berechnung nach Gesamtbrutto oder Steuerbrutto?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Kindergartenbeitrag: Berechnung nach Gesamtbrutto oder Steuerbrutto?

Guten Tag, der Kindergartenbeitrag wird bei uns lt. Satzung nach den Einkünften gem. § 2 Abs. 1 und 2 ESTG berechnet. Wir hierfür das Steuerbrutto oder das Gesamtbrutto berechnet? In dem Gesamtbrutto sind bei meinem Ehemann Spesen bei Auswärtstätigkeit (ist dieses nicht eigentlich eine Aufwandsentschädigung und kein Einkommen?) und vermögenswirksame Leistungen drauf gerechnet. Ist dieses richtig? Bei der erstmaligen Festsetzung wurde mit dem Steuerbrutto gerechnet und bei einer Nachprüfung sollen wir nun einen großen Teil nachzahlen, da die Spesen mit berechnet werden. Wie sehen Sie dieses bzw. hat irgendjemand anderes damit Erfahrungen? Lohnt es sich hierfür wohl einen Anwalt aufzusuchen, damit es garantiert richtig berechnet wird?

von sommersonne777 am 12.04.2016, 13:28



Antwort auf: Kindergartenbeitrag: Berechnung nach Gesamtbrutto oder Steuerbrutto?

Hallo, wenn, dann ein Steuerberater. Spesen gehören erst einmal zum Gehalt - da kann man dann eben gegenrechnen, idR als Werbungskosten. Was genau bei Ihnen zu berücksichtigen ist, kann ich auf die Ferne nicht sagen Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 13.04.2016



Antwort auf: Kindergartenbeitrag: Berechnung nach Gesamtbrutto oder Steuerbrutto?

Hallo, maßgeblich ist idR der Gesamtbetrag der Einkünfte. Das scheint auch bei Ihnen der Fall zu sein. Auf dem Steuerbescheid nachsehen. Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen bleiben außer Betracht. Also Einkünfte minus Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben. LG

von Lina_100 am 12.04.2016, 19:52



Antwort auf: Kindergartenbeitrag: Berechnung nach Gesamtbrutto oder Steuerbrutto?

Im Steuerbescheid habe ich ja nachgesehen und mit diesen Werten gerechnet. Also Einkommen - Werbungskosten. Die Stadt rechnet allerdings die Spesen oben drauf. Und eigentlichen dürfen die ja nicht als Einkünfte zählen, sondern sind lediglich eine Aufwandsentschädigung oder?

von sommersonne777 am 12.04.2016, 21:10



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