Sehr geehrte Frau Bader, Meine Frage wurde hier schon ähnlich beschrieben und diskutiert. Die Abweichung, die ich habe ist, wenn ich als allein erziehende Mutter mein Kind, privat versichert, aus Krankheitsgründen des Kindes, zu Hause betreuen muss, habe ich dann trotz der Gesetzeslage einen Anspruch auf Kinderkrankengeld, respektive Krankheitstage und wenn ja, wie viele? VG JN
von Jaybee74 am 01.11.2013, 23:30