Hallo liebe Frau Bader, ganz kurz zu meiner Situation: Mein Ex-Mann (leiblicher Vater meines Sohnes) möchte "gerichtlich" und über das Jugendamt gegen mich vorgehen, aus folgendem Grund: Unser 8-jähriger Sohn sah meinen Ex-Mann seit der Trennung in 2005 regelmäßig, d.h. im Abstand von etwa 3-4 Wochen (wir wohnen etwa 500 km entfernt) am Wochenende (diese Wochenenden verbrachten sie dann i.d.R. bei MEINEN Eltern und etwa 3-4 mal in dieser Zeit durfte mein Sohn auch "Kurzurlaub" bei seinem Papa verbringen). Nun -mein Ex-Mann zog mit seiner Freundin zusammen- war ein Besuchs-Termin bei Papa vereinbart. Dieser erzählte unserem Sohn, dass er umgezogen sei (jedoch nicht, dass er nun mit seiner Partnerin zusammen lebt -> dies wäre eine "Überraschung" für den Kleinen geworden!!!!!!!!!!!!! Aus meiner Sicht pädagogisch schrecklich!!!). Ich sagte meinem Ex-Mann, dass ich das unvorbereitet nicht möchte und das ich es für unseren Sohn fürchterlich finde, wenn er in diese Situation so "hineingeworfen" wird. Ich stelle mich im ersten Moment sehr dagegen, da ich einfach empört war. Zugleich suchte ich das Gespräch mit meinem Sohn und schilderte ihm kindgerecht die neue Situation bei Papa zu Hause. Ich schlug dem Kleinen vor, dass er es sich ja einfach mal anschauen könne. Mein Sohn stimmte zu und ich teilte dies so meinem Ex-Mann mit, mit dem "Vorbehalt", dass unser Sohn es sich einfach nur mal anschaut und wenn er sich unwohl fühlen würde, müsse ich darüber nachdenken, wie es weiterhin laufe....Ja, und nun ist er der Ansicht, er müsse "trotzdem" über das Jugendamt/Gericht sein Besuchsrecht einfordern usw.... Wo sind nun die Grenzen beiderseits? Was sollte auch pädagogisch berücksichtigt werden? Wie sieht die Rechtsgebung solche "Fälle"? HERZLICHEN DANK und freundliche Grüße
Mitglied inaktiv - 14.10.2010, 10:01