Sehr geehrte Frau Bader, ich befinde mich derzeit im zweiten Jahr Elternzeit und möchte den Arbeitgeber wechseln. Ich hatte beim alten AG das dritte Elternzeitjahr beantragt für den Zeitraum 3.-8. Lebensjahr des Kindes. Kann der neue AG das übernehmen, wenn ich ihn darum bitte? Muss ich dafür irgendwas Offizielles beantragen oder einfach nur bei der Personalabteilung des neuen AGs anfragen? Bin ich hier auf den Goodwill der neuen Firma angewiesen? Vielen Dank und freundliche Grüße
von Meilin am 20.06.2014, 15:20