Hallo Frau Bader, ich habe nach der Geburt meines Sohnes meinem Arbeitgeber mitgeteilt, dass ich 3 Jahre Elternzeit in Anspruch nehme. Zeitgleich habe ich einen Antrag auf Teilzeitarbeit während der Elternzeit gestellt: im zweiten Jahr der Elternzeit 16 Wochenstunden und im dritten Jahr 30 Wochenstunden. Der Antrag wurde genehmigt - es existiert ein von beiden Seiten unterschriebener Teilzeitarbeitsvertrag. Zur Zeit befinde ich mich im zweiten Elternzeitjahr und arbeite 16 Wochenstunden. Ab Januar 2014 müsste ich laut Vereinbarung 30 Wochenstunden arbeiten, möchte aber aus familiären gesundheitlichen Gründen doch nur max. 24 Stunden pro Woche arbeiten. Kann ich eine Änderung des Teilzeitarbeitsvertrages von meinem Arbeitgeber verlangen oder bin ich an eine Beschäftigung von 30 Stunden ab 2014 gebunden? Vielen Dank für Ihre Antwort!
von mama-seit-2011 am 16.08.2013, 12:56