Liebe Frau Bader, Ich habe einen pfändbaren Unterhaltstitel über 110%. Das Jugendamt hat meinen Ex vor über einem Jahr auf 105% Herabgesetzt. Da ich den Unterhalt trotz der Beistandschaft bisher nie vollständig überwiesen bekommen habe, habe ich die Beistandschaft nun beendet. Im Schlußbericht steht, die Herabsetzung auf 105% ist jederzeit widerrufbar. Ich möchte jetzt beim Gerichtsvollzieher die Pfändung beauftragen und weiß jetzt nicht, was nun gilt. Der Titel wurde nie verändert, der lautet weiterhin auf 110%. Muss ich die Herabsetzungsschreiben vom Jugendamt mit zum GV nehmen? Eine Herabsetzung habe ich auch nie selber Unterschrieben bzw genehmigt, das hat das JA einfach mal so festgesetzt durch eine Neuberechnung, von der ich auch nie etwas gesehen habe. Vielen Dank schonmal, Sabine
von Sabine178 am 20.06.2016, 14:10