Guten Tag Frau Bader, voraussichtlich im August 2016 kommt unser Kind zur Welt. Ich möchte gern 18 Monate Elternzeit nehmen und für die ersten 12 Lebensmonate Elterngeld und anschließend Landeserziehungsgeld (Sachsen) beantragen. Mein Mann möchte gern im ersten Lebensmonat Elternzeit nehmen und im Anschluss an meine Zeit, also den 19. Lebensmonat. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit, dass er für den 19. Lebensmonat Elterngeld bekommt? Für nur einen Monat Elterngeld zu beantragen geht ja nicht, oder? Dass das mit der Elternzeit kein Problem ist, ist mir klar, mir geht es um den günstigsten finanziellen Aspekt.
von DeeCee am 31.05.2016, 11:50