Jugendamt zwingt zu Arbeit, berechtigt?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Jugendamt zwingt zu Arbeit, berechtigt?

Hallo. Mein Freund hat mit seiner Ex ein Kind. Nun ist es so, dass er zwei Jobs hat, Teilzeit als Betreier und auf Minijobbasis jeden Sonntag 10 Stunden Tankstelle. Ist ja auch erstmal genug ! Es werden damit lediglich 1000 Euro gedeckt. Ab August möchte er eine Ausbildung machen, da als Betreuungskraft weder eine vollzeitstelle, noch mehr Geld möglich ist. Nach der Ausbildung wird er natürlich gerade stehen und Unterhalt zahlen. Nun ist es aber so, dass das Jugendamt schreibt, dass er sich eine andere Arbeitsstelle suchen MUSS, um einen Teil des Unterhaltes zu decken und er auch die Bewerbungen reinreichen muss, da er sonst eine Strafanzeige bekommt. Wir erwarten übrigens in 2 Wochen ein Baby und wohnen gemeinsam im Haushalt, da wären 3 Jobs, bzw. Ausbildung und Minijobbasis einfach zuviel verlangt ! Jetzt meine Frage: Darf das Jugendamt ihn zwingen noch einen Job zu machen oder wie ist es ? Darf er nie eine Ausbildung machen nur um 10 Jobs für den Unterhalt amzunehmen?? Immerhin möchte er mal mehr als 1000 Euro aus 2 Jobs verdienen !

von Nicole123456 am 11.03.2016, 16:16



Antwort auf: Jugendamt zwingt zu Arbeit, berechtigt?

Hallo, er hat eine Erwerbsobliegenheit - er muss also sehen, dass er soviel verdient, dass er den Unterhalt zahlen kann Liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 14.03.2016



Antwort auf: Jugendamt zwingt zu Arbeit, berechtigt?

Formal ist das vollkommen richtig, die Verletzung der Unterhaltspflicht ist ein Straftatbestand. Solange er mit Nebenjobs in der Ausbildung genug verdient, um seinen Unterhaltspflichten nachzukommen, ist das doch völlig ok. Ansonsten muss er sich etwas anderes einfallen lassen. (Wie will er sich denn um das zweite Kind - euer beider Kind - kümmern, wenn er schon jetzt nicht für das erste Kind aufkommen kann?)

von Pamo am 11.03.2016, 17:49



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