Ich bin als Rettungsassistentin tätig und erhalte hier Feiertags-, Nachtschicht- und Fahrerzulagen. Jetzt im Beschäftigungsverbot sollten mir dies doch auch zustehen, oder? Fahrer Zulage waren ein grosser Teil meines Gehaltes, 2€ die Stunde. Bekomme ich dies jetzt nicht mehr oder hat hier mein AG einen Fehler gemacht?
von
charlotte-amaya
am 11.08.2016, 12:57
Antwort auf:
Im Haupt und Minijob Beschäftigungsverbot, dennoch Anrecht auf Zulagen?
Hallo,
muss berücksichtigt werden.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 13.08.2016
Antwort auf:
Im Haupt und Minijob Beschäftigungsverbot, dennoch Anrecht auf Zulagen?
Die vor der Schwangerschaft gezahlten Zulagen gehen in die Berechnung des Durchschnittslohns mit ein. Dieser Durchschnittslohn wird aber im Beschäftigungsverbot komplett versteuert, so dass der Nettolohn dann doch etwas geringer ausfällt als vor der Schwangerschaft. Mit anderen Worten: du hast den Anspruch auf die Zahlung der Zulagen, aber nicht mehr wie bisher unversteuert.
Mitglied inaktiv - 11.08.2016, 13:12