Ich lebe mit meinem Partner zusammen und wir erwarten ein Baby. Durch den Antrag auf Elterngeld werde ich gefragt, ob ein gemeinsamtes oder alleiniges Sorgerecht für unser Kind besteht. Ich bin der Meinung, solange ich nicht verheiratet bin, möchte ich das alleinige Sorgerecht haben. Man weiß ja nie, gerade wenn eine unschöne Trennung folgt. Ich möchte nicht wegen jeder Kleinigkeit meinen Partner fragen müssen. Worauf muss ich achten. Kann ich das alleinige Sorgerecht haben?
Mitglied inaktiv - 22.02.2012, 11:26
Antwort auf:
Ich bin nicht verheiratet, leben aber zusammen. Habe ich alleiniges Sorgerecht?
Hallo,
wenn Sie nicht ausdrücklich zustimmen, haben Sie es immer alleine, wenn Sie nicht verheiratet sind.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.02.2012
Antwort auf:
Ich bin nicht verheiratet, leben aber zusammen. Habe ich alleiniges Sorgerecht?
Du hast automatisch als unverheiratete das alleinige Sorgerecht, bis eine Sorgerechtserklärung unterschrieben wird.
Im Interesse eurer Partnerschaft, solltest Du noch einmal in Dich gehen und darüber nachdenken, ob Du nicht schon vor der Geburt des Kindes diese Sorgerechtserklärung unterschreibst und ihr so von Anfang an das Sorgerecht teilt.
Im Falle einer Trennung könnte Dein Partner sich so oder so das gemeinsame Sorgerecht erklagen. Die Gerichte sprechen dies heutzutage sehr häufig zu, wenn das Kind im ehemals gemeinsamen Lebensmittelpunkt aufgewachsen ist.
Außerdem ist es m.E. unsäglich, das gemeinsame SR mit dem Grund einer möglichen Trennung zu versagen. Wie muss sich da Dein Partner fühlen? Wie würdest Du Dich in vergleichbarer Situation fühlen. M.E. tut man seinem Partner soetwas nicht an.
von
shinead
am 22.02.2012, 11:51
Antwort auf:
Ich bin nicht verheiratet, leben aber zusammen. Habe ich alleiniges Sorgerecht?
Macht vor der Geburt eine Sorgerechtserklärung und Vaterschaftsanerkennung.
Das Kind ist kein Besitz, es hat Mutter UND Vater.
Stell Dir vor ER würde das alleinige Sorgerecht beantragen, weil er keine Lust hat alles mit Dir zu besprechen ?
Wie würdest Du Dich fühlen ?
Würdest Du mit diesem Partner zusammen bleiben, der von Dir verlangt dass Du erst mal beweisen musst, dass Du würdig bist das Sorgerecht zu erhalten ?
Gerade für solche Fälle wurde das Gesetz geändert , zu Recht.
Sorry, aber das ist sooooo mies und entwürdigend für den Mann , ich verstehe sowas nicht.
Liebst Du ihn ? Wolltest DU ein Kind oder ihr zusammen ?
Bitte lese es nicht zu krass, ich meine es nicht bös, ich möchte nur mal aufrütteln.
Mitglied inaktiv - 22.02.2012, 12:55
Antwort auf:
Ich bin nicht verheiratet, leben aber zusammen. Habe ich alleiniges Sorgerecht?
P.S. Nach dem Urteil des BVerfG kann er es aber einklagen
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 23.02.2012