Liebe Frau Bader,
mein Mann hat drei Kinder aus erster Ehe, 23, 20 und 15 Jahre alt. Alle noch in Ausbildung/Studium, mein Mann allein unterhaltspflichtig. Das Kindergeld wird von der Mutter der Kinder bezogen, sie hat damals auch den Antrag gestellt. Nun haben wir noch eine Tochter bekommen und mein Mann hat den Antrag auf Kindergeld gestellt. Laut Fmilienkasse beträgt das Kindergeld 184 EUR. Ich war allerdings davon ausgegangen, dass es 215 EUR sein müssten, da die anderen Kinder Zählkinder sind und unsere Tochter dann das vierte Kind wäre. Ist das falsch?
von
sag71
am 27.09.2012, 16:20
Antwort auf:
Höhe Kindergeld
Hallo,
Ein Kind, für das an den vorrangig berechtigten Elternteil Kindergeld gezahlt wird, kann auch bei dem anderen Elternteil als sogenanntes Zählkind berücksichtigt werden.
Dazu gibt es eine Broschüre vom Amt:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_26546/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Dauer-und-Hoehe.html
Also Widerspruch einlegen!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.09.2012
Antwort auf:
Höhe Kindergeld
Wenn die drei anderen Kinder bei der Mutter und dieses vierte nun bei euch gezählt wird, ist alles richtig!
Um mehr Kindergeld zu erhalten, müssten alle 4 bei einem gezählt werden.
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 27.09.2012, 17:33
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Höhe Kindergeld
Das stimmt nicht, auch wenn das andere kg über die Mutter läuft bekommt ihr das höhere ihr müsst es über euren Mann beantragen, haben wir auch so gemacht.
von
CKEL0410
am 27.09.2012, 18:40
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Höhe Kindergeld
Habt ihr diea. nderwn Kinder in euren Antrag eingetragen? Nochmal bei der kg Kasse anrufen!
von
CKEL0410
am 27.09.2012, 18:42
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Höhe Kindergeld
Ja, wir haben die anderen Kinder angegeben, mein Mann hat den Antrag gestellt, damit die ersten drei mitgezählt werden und die Familienkasse hat sogar noch Geburtsurkunden der anderen Kinder nachgefordert, deshalb verstehe ich nicht, wieso der Bescheid nun so ergangen ist (keine Begründung dabei).
von
sag71
am 27.09.2012, 18:50
Antwort auf:
Höhe Kindergeld
Hallo,
nein, er kann die Kinder trotzdem als Zählkinder geltend machen!
Widerspruch einlegen!
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 28.09.2012