Frage:
Hilfe bei Formulierung Elternzeit und übernahme vorhandener EZ Monate
Guten Tag Frau Bader,
ich bin aktuell im3. Erziehungsjahr mit meinem 2. Kind.
Die Elternzeit habe ich auf 3 Jahre Aufgrund von schweren Allergien verlängert. Sie geht bis zum 20.10.2017.
Nun bin ich erneut schwanger und habe am 15.06.2017 den Entbindungstermin.
Somit müsste ich die jetzige Elternzeit zum 03.05.2017 beenden, da ja ab dem 04.05.2017 der Mutterschutz in Kraft tritt. Richtig?
Wie formuliere ich nun die Beantragung der neuen Elternzeit und gleichzeit die Übernahme der nun fehlenden Monate von Mai-Oktober 2017?
LG
von
Lottismama2014
am 14.12.2016, 12:49
Antwort auf:
Hilfe bei Formulierung Elternzeit und übernahme vorhandener EZ Monate
Hallo,
Sie beenden jetzt die EZ
Nach der Geburt beantragen Sie neue EZ. Den Rest von Kind 2 nehmen Sie besse nach G-Bezug.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 15.12.2016
Antwort auf:
Hilfe bei Formulierung Elternzeit und übernahme vorhandener EZ Monate
du kannst bis jetzt nur die vorhandene EZ auf Grund des neuen Mutterschutzes (auf einen Tag vor dessen Beginn) kündigen. Den Antrag auf Elternzeit kannst du meines wissens erst NACH der Geburt beantragen weil du dann weißt, wann der mutterschutz endet und die EZ beginnt. du hast zwei möglichkeiten. entweder du beginnst einen Tag nach dem Mutterschutz mit der Elternzeit und hebst dir den Rest von Kind 1 auf, bis dieses 7 ist. oder du nimmst erst den REst von kind 1 und schließt dann EZ für Kind 2 an.
von
mellomania
am 14.12.2016, 13:33
Antwort auf:
Hilfe bei Formulierung Elternzeit und übernahme vorhandener EZ Monate
Die EZ zählt ab der Geburt, nicht mit Ende des Mutterschutzes und natürlich kann man die vorher bereits melden, wenn man das will.
Ich (kein Anwalt) würde es so schreiben.
Hiermit beende ich gemäß Par. 16(3) BEEG meine aktuell laufende EZ zum 3.5.17 um ab 4.5.17 meinen Mutterschutz zu beginnen. Die verbleibenden Monate Elternzeit für Kind X möchte ich auf die Zeit nach dessen 3. Geburtstag übertragen.
Gleichzeitig beantrage ich EZ für mein zweites Kind ab Geburt (vorr. ET 15.6.17) für 3 Jahre (vorr. 14.6.20). Die konkreten Daten teile ich Ihnen nach Geburt des Kindes nochmals mit.
Bitte bestätigen Sie mir beide Meldungen schriftlich bis zum...
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 14.12.2016, 21:31
Antwort auf:
Hilfe bei Formulierung Elternzeit und übernahme vorhandener EZ Monate
doch. es geht beides. wenn man mit geburt EZ haben möchte, sollte man das so, wie du geschrieben hast, beantrage. es geht aber auch mit ende des mutterschutzes. die jahre enden aber immer mit den geburtstagen. 1. jahr ende einen tag vor dem 1. geb, 2. jahr ende einen tag vor 2.geb etc.
für ein jahr EZ verbraucht man dann 10 Elterngeldmonate, es wird aber 12 Monate EZ gerechnet., da man ja die ersten beiden monate Mutterschutzgeld erhält und dann eben "nur noch" 10 Monate Elterngeld. die Elternzeit endet immer einen tag vor dem 3. geb des Kindes. OB das letzte jahr bis zum 8 .LG mitgenommen werden kann, muss mit dem AG geklärt werden. er kann das erstmal zusichern, später hat er aber das recht, das aus betrieblichen Gründen zu verweigern. wenn man den AG wechselt, ist dieser NICHT an die abmachung mit dem alten AG gebunden. keiner kauft die katze im sack.
von
mellomania
am 14.12.2016, 22:08
Antwort auf:
Hilfe bei Formulierung Elternzeit und übernahme vorhandener EZ Monate
Welche Jahre?
Man muss EZ nicht in Jahren nehmen und sollte es auch gar nicht. Das ist eine viel zu schwammige Aussage. Wenn man zB sagt, man nimmt 1 Jahr oder 2 Jahre EZ dann kann Person A davon ausgehen das man ab Geburt 1 Jahr oder 2 Jahre nimmt und Person B das man 2 Jahre ab Mutterschutz nimmt. Beides wäre gleich richtig oder auch gleich falsch - wie immer die Person es eben gemeint hat die die EZ so gemeldet hat. Faktisch kann man jeden Tag zwischen der Geburt und dem Tag vor dem 3ten Geburtstag als Start und Endatum angeben - völlig egal ob es dann ganze Jahre, ganze Monate sind. Nur diese beiden Tage sind wirklich fix und der frühst mögliche und der absolut letzte Tag (außer man läsdt übertragen) die möglich sind. Deshalb ist es so wichtig auf Sätze wie, ich nehme 2 Jahre EZ zu verzichten.
Und nein, der AG muss GEWICHTIGE Gründe vorbringen weshalb man das 3te Jahr nach Übertagung nicht nehmen kann, einfach zu sagen er sind betriebliche Gründe dagegen langt nicht. Die müssen notfalls auch vor einem Arbeitsgericht standhalten. Und wenn das Kind vor dem Juli 2015 geboren worden ist wird es für den AG schwieriger mit der Ablehnung. Hier in dem Fall kann der AG aber der Übertragung selbst widersprechend. Da gab es eine Gesetzesänderung bezüglich der Abschnittsfestlegung.
Mitglied inaktiv - 14.12.2016, 22:47
Antwort auf:
Hilfe bei Formulierung Elternzeit und übernahme vorhandener EZ Monate
Zitat Par. 16
"Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an die Mutterschutzfrist, wird die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes auf den Zeitraum nach Satz 2 angerechnet. Nimmt die Mutter die Elternzeit im Anschluss an einen auf die Mutterschutzfrist folgenden Erholungsurlaub, werden die Zeit der Mutterschutzfrist nach § 6 Absatz 1 des Mutterschutzgesetzes und die Zeit des Erholungsurlaubs auf den Zweijahreszeitraum nach Satz 2 angerechnet. "
Faktisch hat man also doch wenn man Mutterschutz hat ab Geburt Elternzeit. Und man muss ja auch keine ganzen Jahre EZ nehmen, man kann nach dem EG Bezug tagesgenau angeben. Die LM sind doch nur fürs EG wichtig.
Zitat:
"Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Der Arbeitgeber kann die Inanspruchnahme eines dritten Abschnitts einer Elternzeit innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen"
Dringende betriebliche Gründe, wenn die Frau gerade 5,5 Jahre in EZ war, sind jetzt nicht sehr wahrscheinlich und sicher kein Grund, die Zeit nicht zu übertragen und ggf zu beantragen. Und ein AG Wechsel scheint ja nicht geplant zu sein...
LG Lilly
Mitglied inaktiv - 14.12.2016, 22:47