Hallo, Ich arbeite als Erzieherin hauptberuflich und habe auch noch eine geringfügige Beschäftigung. Bei einer Schwangerschaft muss ich sehr wahrscheinlich bei meiner hauptberuflichen Tätigkeit als Erzieherin mit einem Beschäftigungsverbot rechnen. Darf ich dann trotzdem meine geringfügige Beschäftigung weiter ausüben, wenn ich dort laut mutterschutzgesetz und laut meiner Frauenärztin weiter arbeiten kann/darf? Vielen Dank für Ihre Beratung. MfG Flowerx1978
von flowerx1978 am 19.10.2013, 22:07