Frage:
hat man bei dem zweiten kind erneut einen freibetrag des elterngeldes bei harz4
Hallo Frau Bader,
Meine Tochter kam am 27.09.13 zur Welt, bin gerade wieder Ca. In Der 4 Woche schwanger. War vor meiner Tochter Berufstätig und habe eine Elternzeit für zwei Jahre beantragt welche am 31.12.15 endet.
Wie ich es bisher verstanden habe muss ich am besten einenTag vor Beginn des neuen mutterschutzes meine Elternzeit beenden.
Doch wie verhält es sich dann mit dem Elterngeld für das weitere Kind mit dem Hartz4, welches ich dann auch wieder zusätzlich zum Elterngeld beziehe sowie jetzt auch. Wird mir dann wieder ein Freibetrag von 300 € eingeräumt und wird der Geschwisterbonus komplett dem Hartz4 verrechnet?
Liebe Grüße
Kolibrii
von
Kolibrii
am 27.12.2013, 20:58
Antwort auf:
hat man bei dem zweiten kind erneut einen freibetrag des elterngeldes bei harz4
Hallo,
wird angerechnet
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 02.01.2014
Antwort auf:
hat man bei dem zweiten kind erneut einen freibetrag des elterngeldes bei harz4
Ja. Das wird verrechnet.
Wieso H4 ? Was ist mit dem Vater der Kinder ?
von
Sternenschnuppe
am 27.12.2013, 21:50
Antwort auf:
hat man bei dem zweiten kind erneut einen freibetrag des elterngeldes bei harz4
Ich beziehe aufstockendes hartz4 zu meinem Elterngeld, sowie noch zu der Zeit wo ich nicht in Elternzeit war, da ich bereits ein 7j. Sohn habe und nur auf Teilzeit gearbeitet habe. Ich bin Alleinerziehend.
Und da mir durch meine Berufstätigkeit bereits ein Freibetrag i.H.v. 300€ des Elterngeldes bei Hartz4 zusteht, ist meine Frage ob es bei meinem zweiten Elterngeldbezug mir weiterhin der Freibetrag von 300€ zusteht, da ich ja weiterhin in arbeit stehe.
von
Kolibrii
am 27.12.2013, 22:26
Antwort auf:
hat man bei dem zweiten kind erneut einen freibetrag des elterngeldes bei harz4
Aber seit der Tochter arbeitest Du nicht. Also hast Du auch kein Einkommen welches ersetzt werden muss. Dementsprechend wird das Elterngeld als Einkommen angerechnet.
Wieso solltest Du nach der Geburt mehr haben als jemand der arbeitet und dann nur noch 65% hat ( Elterngeld )
Dennoch ob alleinerziehend oder nicht ist der Vater des Kindes / der Kinder für Dich auch finanziell zuständig.
Ist jetzt wirklich nicht bös gemeint, aber Du hast beim ersten Kind schon mit Hilfe des Staates gelebt. Wieso dann noch 2 Kinder die es Dir nicht ermöglichen auf eigenen Beinen zu stehen für viele Jahre ?
von
Sternenschnuppe
am 27.12.2013, 23:25
Antwort auf:
hat man bei dem zweiten kind erneut einen freibetrag des elterngeldes bei harz4
Also ganz ehrlich, man sollte nicht solche Fragen den Leuten stellen die für ihr Geld arbeiten gehen sondern mal fragen warum es heutzutage nicht möglich ist angemessen bezahlt zu werden in einem Beruf den man erlernt hat. Ich bin bestimmt nicht die einzige die dank diesen beschissenen System der unterbezahlung aufstocken darf. Ich stand immer in Arbeit! Und warum darf ich keine Kinder haben, nur weil ich mit meinem Beruf der med. Fachangestellten in einen Tarif gefallen bin der mehr als unterbezahlt ist, trotzt unbefristeten Arbeitsvertrag. Und ja ich habe mich noch für zwei Kinder entschieden und ich weiß nicht was das jetzt hierfür eine Rolle spielt. Und wenn meine Tochter Ende September 2013 geboren wurde ist es wohl normal das man bis jetzt nicht wieder gearbeitet hat, mutterschutz, Elternzeit.
von
Kolibrii
am 28.12.2013, 00:00
Antwort auf:
hat man bei dem zweiten kind erneut einen freibetrag des elterngeldes bei harz4
Zudem gehe ich nicht davon aus das ich mehr habe, das habe ich mit keinem Wort gesagt. Mein Einkommen ist das Elterngeld jetzt was ich bekomme als Ersatz für mein Lohn den mein AG gezahlt hat und bis auf die 300€ Freibetrag(da ich in einem Arbeitsverhältnis stehe), wird der Rest mit dem hart4 berechnet. Und wenn ich in Elternzeit mich befinde kann ich doch auch schlecht ein Einkommen erzielen oder?
von
Kolibrii
am 28.12.2013, 00:07
Antwort auf:
hat man bei dem zweiten kind erneut einen freibetrag des elterngeldes bei harz4
Da es sich jetzt aber nicht um erarbeitetes Elterngeld handelt, sondern um den Sockelbetrag wird es komplett beim ALG2 angerechnet. Alles was Einkommen ist und nicht erarbeitet wurde. Demnach ebenfalls der Geschwisterbonus.
Man kann auch während der Elternzeit Einkommen erzielen, da man bis zu 30 Stunden arbeiten gehen darf.
von
-chOcO-
am 28.12.2013, 10:11