haben wir Anspruch auf ganztagsplatz im kindergarten wenn wir beide arbeiten?

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: haben wir Anspruch auf ganztagsplatz im kindergarten wenn wir beide arbeiten?

Sehr geehrte Frau Bader, durch ihre positive und hilfreiche Antworten auf verschiedene Themen hier, sind wir der Meinung, dass Sie uns weiter helfen können. wir sind eine kleine Familie mit 3 klein Kindern, eine große die die Kindergarten besucht (Teilzeitplatz) und Zwillinge die auch demnächst in der gleiche Einrichtung anfangen werden (Auch Teilzeitplatz). Ich bin selber berufstätig und meine Frau wird auch demnächst wieder intensiv auf Jobsuche gehen (Sie hat selber abgeschlossen aber die Zwillinge waren noch sehr klein um anzufangen.) Das Problem jetzt ist das, die Leiterin von der Kindergarten hat uns mitgeteilt dass es kein Möglichkeit gebe die Plätze auf Ganztagplatz zu ändern. Es hieß als Zusammenfassung, meine Frau kann nicht arbeiten gehen weil es kein Ganztagplätze für die Kindern gebe. Und das verstehen wir irgendwie nicht, es ist so zu sagen ein Nachteil in Deutschland kindern zu haben weil man nicht danach arbeiten kann. Uns wurde Ganztagplätze für Ende des Jahr als Möglichkeit mündlich versprochen (aber auch nicht 100%). Also um arbeiten zu können, musste meine Frau bis Ende des Jahr warten, und sicher ist es auch nicht, dass es klappt. Was kann man in unseren Fall machen? wenn meine Frau jetzt eine Stelle bekommt, kann sie nicht anfangen weil die Kinder keine Ganztagbetreuung haben. Was ist mit dem Jungendamt? sind die für solche Fälle zuständig?. auf ihre Antwort freuen wir uns sehr. Mit freundlichen Grüßen.

von Mistivinni am 26.01.2017, 12:08



Antwort auf: haben wir Anspruch auf ganztagsplatz im kindergarten wenn wir beide arbeiten?

Hallo, wenn die Zwillis mind 1 Jahr alt sind haben Sie einen Anspruch je nach Bedarf. Wenden Sie sich an die Stadtverwaltung, im schlimmsten Fall muss man eine Tagesmutter beauftragen Liebe Grüße Nb

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 29.01.2017



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