Guten Morgen Frau Bader, ich hätte mal eine Frage, letztes Jahr im August hab ich eine Teilzeitstelle mit 30 Stunden die Woche angefangen bin dann schwanger geworden und das Kind kommt in den nächsten Tagen. Ich möchte gerne nach dem Mutterschutz wieder 30 Stunden dort arbeiten ,steht mir trotzdem die 300 Euro Elterngeld zu? Obwohl ich die gleiche Stundenzahl arbeite wie vorher? Oder habe ich gar keinen Anspruch? Ich hoffe Sie können mir helfen. Mit freundlichen Grüßen Nicole
Mitglied inaktiv - 12.04.2011, 06:23