Ich bin seit kurzem im Teilweisen Beschäftigungsverbot und mir stellt sich die Frage ob bei ein Krankschreibung das Tw. Beschäftigungsverbot weitergilt? ET = Mitte Oktober 2015. Ein individuelles Beschäftigungsverbot gilt immer erst nach einer Krankschreibung. Daher die Frage. Danke für eine Info zu dem Thema.
von lola1234 am 02.07.2015, 14:05