Hallo Frau Bader,
Ich hätte mal eine Frage zum Elterngeld. Und zwar wird unser großer Sohn im Dezember 6 Jahre alt. Ich hab für unser 3 Wochen alte Tochter Elterngeld beantragt und hab es auf zwei Jahre gesplittet. Laut Bescheid würde ich im ersten Jahr 187,50€ und dann ein Jahr 150€ . Soweit finde ich es ja auch richtig. Nur müsste ich nicht die ganzen zwei Jahre lang 187,50€ bekommen? Ich hab doch nur das Geld halbiert.
von
Cybermaus1985
am 15.01.2016, 15:45
Antwort auf:
Gibt es den geschwisterbonus bei der Splitting kürzer?
Hallo,
ist das 2. Jahr denn wegen der Altersgrenze weggefallen?
Es muss erst an Hand des ersten Jahres ermittelt und dann halbiert werden.Legen Sie doch mal vorsichtshalber Widerspruch ein
Liebe Grüpße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 18.01.2016
Antwort auf:
Gibt es den geschwisterbonus bei der Splitting kürzer?
Sehe ich auch so, es läuft ja nur die angesparte Rate.
Wie alt sind die Kinder oder das Kind dazwischen ?
Widerspruch erreichen, begründen und abwarten.
Auch die machen Fehler.
von
Sternenschnuppe
am 15.01.2016, 19:20
Antwort auf:
Gibt es den geschwisterbonus bei der Splitting kürzer?
Unsere kleine Maus kam am 21.12.2015. der große ist am 24.12.2010 geboren und dazwischen kommt noch die mittlere Maus die am 24.06.2012. sicherlich Fehler können passieren. Nur war ich mir selber da nicht so sicher wegen dem Splitting und der Änderungen.
von
Cybermaus1985
am 15.01.2016, 20:57
Antwort auf:
Gibt es den geschwisterbonus bei der Splitting kürzer?
Im beeg steht, der Geschwistbonus entfällt, sobald ein Kind zu alt wird. Ich weiß nicht, in der zur Räte zählt oder extra drauf geschlagen wird. Evtl. Rechnet das zumindest der Bearbeiter so. Schau mal auf der Seite vom Ministerium
http://www.familien-wegweiser.de/Elterngeldrechner
Der rechnet so, wie es sein soll.
LG
Lilly
Mitglied inaktiv - 16.01.2016, 19:54