Hallo! Mein ET ist Ende August,im Januar wurde mir ein Beschäftigungsverbot erteilt. Ich arbeite im öffentlichen Dienst. Eigentlich hätte ich im Mai aufgrund der Dauer meiner "Betriebszugehörigkeit" die nächst höhere Gehaltsstufe erklommen. Ändert sich das jetzt durch das Beschäftigungsverbot? Also habe ich Anspruch auf das höhere Gehalt oder nicht? Ich bin mir unsicher. Viele Grüße, Annelie
von Annelie32 am 30.04.2015, 09:56