Hallo!
Ich habe nach der Elternzeit meinen AG gewechselt. Vor 3 Monaten habe ich beim alten AG gekündigt (hatte 4 Wochen Kündigungsfrist) und warte seitdem auf ein Arbeitszeugnis. Bereits zweimal habe ich es per Mail gefordert und nun eine Frist von 2,5 Wochen rein geschrieben. Ist der AG verpflichtet mir eins auszustellen und in welcher Frist?
Vielen Dank
von
KaRo141
am 26.07.2017, 10:19
Antwort auf:
Frist und Pflicht des AG Arbeitszeugnis
Hallo,
Super beantwortet.
Liebe Grüsse
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 26.07.2017
Antwort auf:
Frist und Pflicht des AG Arbeitszeugnis
Ja, der Arbeitgeber ist verpflichtet - es sei denn, es ist vertraglich anders geregelt. Eine rechtlich festgelegte Frist bis wann das Zeugnis ausgestellt sein muß, gibt es nicht. Wohl aber Fristen, in denen du überhaupt Anspruch hast, es einzufordern. Verjährt ist der Anspruch nach 3 Jahren (in einigen tariflich geregelten Branchen bereits nach 6 Monaten bzw. 1 Jahr). Aber du hast bereits 2 mal schriftlich nachgefragt inkl. Frist - alles von deiner Seite aus alles richtig gemacht. Du kannst es nochmal telefonisch versuchen oder schriftlich mit Anwalt "drohen". Ist dein AG denn generell schlampig mit sowas?
von
cube
am 26.07.2017, 12:12