Freistellung Vorsorgeuntersuchung schwangerschaft

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Freistellung Vorsorgeuntersuchung schwangerschaft

Hallo, Habe gleitzeit ohne kernzeit von 6:30 bis 19:30. Nun ist es so, dass ich meistens nur zwischen 10 und 13 Uhr Termine bekomme, weil die nachmittagstermine alle mind. 2 Monate im voraus ausgebucht sind. Zum Frauenarzt benötige ich eine halbe Stunde. Muss ich die Zeit nacharbeiten?

von patixcora am 31.01.2020, 15:44



Antwort auf: Freistellung Vorsorgeuntersuchung schwangerschaft

Hallo, "Freistellung" zur Vorsorgeuntersuchung bedeutet, dass dir dein AG die zeit geben muss für de Untersuchungen. Du kannst also den Arbeitsplatz verlassen (auch untertags wenn es gar nicht anders zu legen ist) OHNE dass dir wg. unerlaubten Fortbleibens vom Arbeitsplatz die Kündigung droht. Es bedeutet aber NICHT, dass er dich in dieser Zeit bezahlen muss. Wird es so klar? VG D

von desireekk am 31.01.2020, 17:12



Antwort auf: Freistellung Vorsorgeuntersuchung schwangerschaft

Die Zeit muss nicht nachgearbeitet werden. Aber eigentlich kannst du deine maximal 8,5 Stunden pro Tag ja bequem zwischen 6:30 Uhr und 19:30 Uhr unterbringen und trotzdem zum Arzt zur Vorsorge gehen. Wenn der Termin länger dauert und du deine Sollzeit nicht erreichst: Wichtig ist, dass du deinem AG rechtzeitig ankündigst, wann du Termine hast und ganz normal einen Abwesenheitsantrag stellst. Nur wenn der genehmigt wurde, gibts Anspruch auf bezahlte Freistellung für Untersuchungen. Und auch da solltest du dir beim Frauenarzt bescheinigen lassen, wann du wie lange dort warst.

Mitglied inaktiv - 31.01.2020, 17:31



Antwort auf: Freistellung Vorsorgeuntersuchung schwangerschaft

Hier der Arzt vergibt mit Bestätigung der Schwangerschaft alle normalen Termine bis zum Mutterschutz. 2 Monate vorläufig sollte also später kein Thema sein, nur anfangs noch. Kannst du doch so schon planen.

von Felica am 31.01.2020, 17:40



Antwort auf: Freistellung Vorsorgeuntersuchung schwangerschaft

Bei uns (Gleitzeit 06-19) darf man selbstverständlich Fernbleiben, muss aber die Stunden entweder nacharbeiten oder Überstunden nutzen.

von HeyDu! am 31.01.2020, 18:35



Antwort auf: Freistellung Vorsorgeuntersuchung schwangerschaft

selber wird bezahlt freistellt. der weg dahin ist dein eigenes problem. du erhälst in der praxis nur , logischerweise, eine bestätigung, wie lange du DORT warst. der weg hin und zurück ist dein privatvergnügen

von mellomania am 31.01.2020, 19:52



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