Frage zum Elterngeld bei Nebengewerbe

 Nicola Bader Frage an Nicola Bader Rechtsanwältin, Fachanwältin für Familienrecht

Frage: Frage zum Elterngeld bei Nebengewerbe

Guten Tag Frau Bader, ich bin jetzt in der 14 Woche schwanger und hatte bis vor ca. einem halben Jahr ein Nebengewerbe zu meinem normalen Angestelltenjob, das ich eig. jetzt wieder aufnehmen wollte (vor der Schwangerschaft). Nun bin ich mir sehr unsicher wie das bei dem Elterngeld gehandhabt wird. Für meinen "normalen" Job bekomme ich ja in jedem Fall Elterngeld. Das Nebengewerbe melde ich an, um auf der rechtlich sicheren Seite zu sein, aber was das tatsächlich an Gewinn abwirft kann ich beim besten Willen nicht im Vorraus sagen. Bei dem letzten Nebengewerbe bin ich mit einem Minus rausgegangen. Wie soll ich es jetzt beim Elterngeldantrag handhaben? Ich kann ja da nicht vorraussichtliche Einnahmen pro Monat angeben, wenn ich gar nicht sicher bin ob ich 10 Euro oder 50 Euro oder gar nichts pro Monat einnehme? Vielleicht können Sie mir da weiterhelfen. Viele Grüße

von Eifelelfe am 09.04.2014, 11:34



Antwort auf: Frage zum Elterngeld bei Nebengewerbe

Hallo, es zählt das letzte Kalenderjahr vor der Geburt. Meist bekommt man es erst geschätzt u dann richtig, wenn der Steuerbescheid vorliegt liebe Grüße NB

von Nicola Bader, Rechtsanwältin am 11.04.2014



Antwort auf: Frage zum Elterngeld bei Nebengewerbe

Gar nicht monatlich. Bei Selbstständigen (und auch bei Teilselbstständigen) zählen nicht die 12 Monate vor der Geburt des Kindes sondern das letzte abgeschlossene Steuerjahr des Elternteils. Den Steuerbescheid muss man mit einreichen und anhand dessen wird dann das EG berechnet. LG Sabine

Mitglied inaktiv - 09.04.2014, 14:50



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