Bitte nur an Frau RA Bader! Sehr geehrte Frau Bader, ich habe zwei Fragen bzgl. Unterhaltszahlungen. 1) Ich bin zum zweiten Mal verheiratet und habe ein Kind mit meinem zweiten Ehemann. Mein Ehemann hat ein Kind aus erster Ehe, wofür er regelmäßig Unterhalt bezahlt. Ich verfüge über Ersparnisse und habe entsprechende Einkünfte. Meine Frage wäre nun, ob meine Einkünfte und meine Ersparnisse dem Kindesunterhalt aus erster Ehe angerechnet werden könnten und ob diese, im Falle, dass mein Ehemann den Unterhalt finanziell nicht mehr aufbringen kann, herangezogen werden könnten. Wichtig wäre hier die Frage, ob auf meine Ersparnisse zurückgegriffen werden könnte. Wir leben in einer Gütergemeinschaft. 2) Wie schaut es generell mit Unterhaltszahlungen für den Expartner, aus erster Ehe, aus. Wird im Falle eines Unterhaltsanspruchs dort nur das monatliche Einkommen oder auch die Ersparnisse der Exfrau mit angerechnet? Vielen Dank und viele Grüße Vicky167
von Vicky167 am 16.06.2014, 14:07