Sehr geehrte Frau Bader,
wenn während der Elternzeit für Kind 1 ein weiteres Kind geboren wird und man insgesamt möglichst lange Elternzeit in Anspruch nehmen möchte, wie verfährt man da am besten?
Soll man die Elternzeit für Kind 1 vorzeitig beenden (wann? Zum Mutterschutzbeginn von Kind 2 oder zum Geburtstermin?) und dann erst einmal Elternzeit für Kind 2 nehmen? Kann man da die vollen 3 Jahre für Kind 2 nehmen und dann den Rest der Elternzeit für Kind 1 hintendranhängen?
Braucht man dafür das Einverständnis des AG oder hat man da ein Anrecht darauf?
Danke!
von
Kunderella
am 14.04.2013, 19:15
Antwort auf:
Elternzeiten Überschneidung
Hallo,
man kann den ersten EU zu Ende nehmen u den zweiten u dritten dranhängen (Frist Antrag 7 Wo.) oder den ersten abbrechen u den neuen nehmen. Auf jeden Fall geht es nur bis zum 3. Geb. des letzten Kindes. Dabei muss man nicht immer ganze Jahre nehmen, es geht auch weniger oder mehr.
Mit Zustimmung des AG kann man den Rest bis zu einem Jahr bis zum 8. Geb. jeden Kindes aufheben. Dann kann man den EU praktisch verlängern. Man könnte also das 3. Jahr gleich hinten dran hängen und hätte damit den EU verlängert - wenn der AG zustimmt. Ich würde das aber immer mit der KK abklären, weil diese manchmal Probleme bereitet.
Ansonsten muss man auch im EU genauso handeln wie ohne, also dem AG die SS zeitnah mitteilen, man ist KK-versichert.
Da man in der Elternzeit und auch in der Schwangerschaft einem besonderem Kündigungsschutz unterliegt, braucht man eine Kündigung nicht zu befürchten.
Wenn der Mutterschutz des 2. Kindes im EU des 1. Kindes liegt erhält man nur den Anteil der KK als Mutterschaftsgeld.
Nach der Gesetzesänderung ab 2013 kann man auch, das ist am vorteilhaftesten, am Tag vor dem Mutterschutz die erste Elternzeit beenden. Dann erhält man nämlich das volle Mutterschaftsgeld.
Liebe Grüsse,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 16.04.2013
Antwort auf:
Elternzeiten Überschneidung
Zustimmung braucht es nur für die Übertragung der Restmonate.
Beendigung Elternzeit 1 zum Tag vor dem neuen Mutterschutz ( volles Mutterschutzgeld ) und dann 3 Jahre für Kind 2 sind Anspruch den er nicht verweigern kann.
von
Sternenschnuppe
am 14.04.2013, 20:44
Antwort auf:
Elternzeiten Überschneidung
Ein Recht darauf? Grundsätzlich schon!
Durchsetzten kann man es auf jeden Fall bis zum Tag vor dem 3. Geburtstag des letzten Kindes.
Für den Rest muss man Elternzeit übertragen; und dazu braucht man die Zustimmung des AG!
Wenn der AG unproblematisch ist (und man die EZ zum neuen MuSchu-Beginn unterbrochen hat, kann man für 2 Kinder ingesamt 6 Jahre und 6 Wochen (bzw so lang der MuSchu vor der 2. Geburt ging) vom Job wegbleiben.
Wie weit sind denn die Geburten auseinander?
Gruß
Sabine
von
SumSum076
am 16.04.2013, 00:21
Antwort auf:
Elternzeiten Überschneidung
Die Geburten sind 23 Monate auseinander...
Danke für die informativen Antworten. Hoffe nur, mein Ag lehnt die Übertragung nicht ab...
von
Kunderella
am 16.04.2013, 19:03