Hallo Frau Bader,
ich muß nun mal eine Frage loswerden, da ich da nicht so ganz durchblicke:
Meine Lebensgefährtin hatte einen befristeten Arbeitsvertrag der während Ihrer Schwangerschaft auslief. Jetzt ist Ihre Elternzeit von 1 Jahr (in der Sie Elterngeld bezogen hat) bald vorbei und nun ist die Frage, da Sie noch keine neue Arbeitsstelle hat, wie es mit einer Verlängerung der Elternzeit aussieht? Vor allem wo und bei wem Sie sich melden muß und dieses beantragen, da Sie ja aktuell keinen Arbeitgeber hat und ob Sie eventuell Anspruch auf weitere Zahlungen (von wem nur?) während der verlängerten Elternzeit hat? Denn wenn Sie sich arbeitsuchend melden würde, müßte Sie auch zur Verfügung stehen, was aber ohne einen Kitaplatz für das Kind leider nicht machbar ist!
Vielen Dank für Ihre Hilfe und viele Grüße,
Thomas Lange
von
Pearthy
am 07.05.2013, 14:55
Antwort auf:
Elternzeit während der Arbeitslosigkeit
Hallo,
sie sollte sich schon damals beim Arbeitsamt gemeldet haben und das Ende des befristeten Vertrages mitgeteilt haben.
Dann kann sie jetzt dort beim Arbeitsamt mitteilen, dass sie lieber zuhause bleibt.
Leistungen erhält jedoch nur, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht.
An sonstigen, wenn sie als Kindesvater zu wenig verdienen, angemessenen Unterhalt zu leisten, bleibt Hartz IV.
Liebe Grüße,
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 08.05.2013
Antwort auf:
Elternzeit während der Arbeitslosigkeit
Hallo
Ist das Kind von Dir ?
Dann ist es Dein Job für Frau und Kind aufzukommen.
Welch Stelle soll das bezahlen ?
Hast Du zu wenig Einkommen, dann kann man über Wohngeld und Kindergeldzuschlag nachdenken. Gibt Onlinerechner dazu, einfach mal Google befragen.
von
Sternenschnuppe
am 07.05.2013, 15:05
Antwort auf:
Elternzeit während der Arbeitslosigkeit
Vielen Dank für die Antworten!
Es geht es ja nicht primär ums Geld, sondern um die Elternzeit und da bin ich auch der Meinung das Sie sich erst mal beim Arbeitsamt melden sollte, auch wenn Ihr von dort direkt keine Leistungen zustehen.
Jetzt wird Sie sich dort auch erst einmal melden.
Liebe Grüße,
Thomas Lange
von
Pearthy
am 13.05.2013, 11:04