Hallo,
Wir bekommen im Frühling unser 3. Kind. Ich würde gerne knapp 2,5 Jahre zu Hause bleiben. Von Kind 1 (2014 geboren, altes Elternzeitgesetz) und Kind 2 (2015 geboren, neues Elternzeitgesetz) habe ich nicht die komplette mir zustehende Elternzeit genommen.
Kann ich im Frühling zuerst ein Jahr für Kind 3 nehmen und dann Elternzeit der älteren Kinder anhängen (da diese ja 2022 bzw 2023 verfällt)?
Gibt es Nachteile, die mir daraus entstehen können? Soweit ich weiß, sollte ich allen Urlaub für den Mutterschutz vorher genommen haben, da dieser verfallen kann, wenn man zwei Elterneziten aneinander hängt.
Wie stelle ich den Antrag, um auf der sicheren Seite zu sein, also kann ich gleich alles auf einmal beantragen und einen Passus einbauen, dass, sollte mir mein Arbeitgeber die ältere Elternzeit nicht genehmigen wollen, ich doch die von Kind 3 für 2,5 Jahre nehme?
Danke!
von
85kathali
am 14.12.2018, 14:00
Antwort auf:
Elternzeit verschiedener Kinder nacheinander nehmen
Hallo,
grds. können Sie für Kinder vor dem 01.07.2015 bis zu 12 Mo mit Zustimmung des AG bis zum 8. LJ aufheben, für Kinder, die danach geboren sind, bis zu 24 Mo bis zum 8. Geb ohne Zustimmung. Wenn Sie aber weniger als 2 J. bei K3 nehmen, haben Sie keinen Anspruch auf Verlängerung
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 17.12.2018
Antwort auf:
Elternzeit verschiedener Kinder nacheinander nehmen
es kommt drauf an, wie viel elternzeit du pro kind genommen hast um zu sehen, was noch da ist. von kind 1 kann höchstens noch 1 jahr da sein. der rest ist verfallen. du kannst von kind 3 höchstens 24 monate mit übers 3. lebensjahr schieben. daher musst du rechnen, dass dir da nix verfällt. wenn du von kind 1 noch ein jahr hast und von kind 2 2 jahre z.b. und das zuerst nimmst, ist ein jahr von kind 3 weg. wieviel pro kind hast du noch übrig?
von
mellomania
am 14.12.2018, 14:27
Antwort auf:
Elternzeit verschiedener Kinder nacheinander nehmen
Je nachdem wann Kind1 geboren ist, würde ich auch erst das erste Jahr für Kind3 nehmen, dann das restliche von Kind1, dann von Kind2 und dann den Rest von Kind3. Das würde ich bei der Meldung der Ez dann auch gleich fest angeben. Man muss sich ja bei der Erstmeldung für die ersten 2 Jahre anlegen, denke aber es könnte sonst Ärger geben wenn du in EZ für Kind1 bis, aber EG für Kind3 beziehst. Darf es zwar eigentlich nicht, aber wer weiß schon.
von
Felica
am 14.12.2018, 17:15
Antwort auf:
Elternzeit verschiedener Kinder nacheinander nehmen
Ich würde zuerst von Kind 3 nehmen, alleine wegen der Antragsfrist. Beträgt ja dann nur sieben Wochen, kann es also nach Geburt beantragen. Bei den älteren Elternzeiten sind es meines Wissens ja 13 Wochen, da Kinder über 3 J. Und den genauen Termin für das Mutterschutzende kenne ich ja erst am Tag der Geburt von Kind 3. Oder ist da was falsch an meiner Überlegung?
Für Kind 1 habe ich ein knappes Jahr, für Kind 2 noch etwas mehr.
von
85kathali
am 14.12.2018, 22:36
Antwort auf:
Elternzeit verschiedener Kinder nacheinander nehmen
ne passt schon. beginne mit kind 3, dann rest von kind 1 und dann das, was du auf diese zeit noch drauf haben möchtest von kind2. ich würde das aber alles gleich benatragen. sonst musst du auf alle fristen immer achten. also in einen antrag alle zeiten reinschreiben.
von
mellomania
am 15.12.2018, 07:08