Frage:
Elternzeit/-geld ohne Job; Elterngeld 3 Monate nach Geburt beantragen
Liebe Frau Bader,
ich habe eine Frage bezüglich der Elternzeit und des Elterngeldes.
Mein aktueller Arbeitsvertrag gilt bis Ende Juli.
Wenn alles nach Plan verläuft, würden nach Ende des Mutterschutzes, also 8 Wochen nach der Geburt, direkt die Sommerferien beginnen und bis zu Ende meines Vertrages andauern.
Daher plane ich, keine Elternzeit zu beantragen, da Mutterschutz und Sommerferien ja nahtlos ineinander übergehen.
Da ich demnach im Monat Juli während der Sommerferien auch noch mein volles Gehalt bekommen müsste, würde ich das Elterngeld gerne ab dem 1.8. beantragen.
Ist dies so möglich, das Elterngeld erst 3 Monate nach der Geburt zu beantragen? Und: Kann ich das Elterngeld beantragen, auch wenn ich nicht in Elternzeit bin (da ich ja zu dem Zeitpunkt keinen gültigen Arbeitsvertrag haben werde)?
Oder muss die Elternzeit trotzdem beantragt werden, auch wenn ich in keinem Arbeitsverhältnis stehe, als Voraussetzung für das Elterngeld?
Bleibe ich in dieser Zeit bei meiner ursprünglichen Krankenversicherung versichert?
Muss ich mich für diese Zeit arbeitslos melden? (Ich habe nicht vor, in dem Jahr zu arbeiten, in dem ich Elterngeld beziehe.)
Bleiben mir die 36 Monate Anspruch auf Elternzeit für die nächste Erwerbstätigkeit komplett erhalten, auch wenn ich während der Erwerbslosigkeit bereits Elterngeld bezogen habe?
Vielen herzlichen Dank für Ihre Weiterhilfe & Tipps!
von
Samsone
am 29.09.2017, 14:41
Antwort auf:
Elternzeit/-geld ohne Job; Elterngeld 3 Monate nach Geburt beantragen
Hallo,
1. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Elternzeit in Lebensmonaten beantragt werden muss.
2. Ich weiß jetzt nicht, wie Sie krankenversichert sind, deshalb kann ich dazu nicht sagen.
3. Während der Elternzeit können Sie sich nicht arbeitslos melden, da wir dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen.
Liebe Grüße
NB
von
Nicola Bader, Rechtsanwältin
am 29.09.2017
Antwort auf:
Elternzeit/-geld ohne Job; Elterngeld 3 Monate nach Geburt beantragen
Das geht so nicht!
Erstens kann man immer nur ganze Lebensmonate beim EG beantragen. Wenn das Kind also an einem 15ten geboren wird, gilt ein Lebensmonat vom 15ten bis zum 14ten des darauffolgenden Monats. ist man nur einen !!! Tag von diesem Monat nicht EG-Bezugsfähig, verliert man den Anspruch auf den kompletten Lebensmonat-. Zudem werden die Monate auch nicht "hinten dran gehängt", spätestens wenn das Kind 14 Monate alt ist, muss das EG abgegolten sein. Davon ab werden dir eh für die zeit wo du im Mutterschutz bist die Zeit vom EG abgezogen. Da kommst du eh nicht drum herum. Davon ab, die Schulferien werden doch sicherlich wo als "Urlaub" vergütet - passt das überhaupt mit deinen Urlaubsanspruch?
Du musst also schauen wann dein Kind geboren wird und entsprechend schauen.
Und, ohne AG hast du auch keine EZ. Du bist dann nur solange krankenversichert wie du EG beziehst, danach musst du dich entweder selbst versichern, in die Krankenversicherung deines Mannes sofern verheiratet und er in der gesetzlichen als Pflichtmitglied ist oder eben entsprechend wieder arbeitsfähig sein bzw Arbeit haben. Also am besten direkt nach der Geburt um eine Kinderbetreuung kümmern falls 1 und 2 nicht klappen. Und solange du eben nicht arbeitsfähig bist, weil keine Kinderbetreuung, kannst du eh nicht arbeiten und hast auch keinen Anspruch auf ALG1. Musst dich als "Hausfrau" also auch nicht beim Arbeitsamt melden. Sofern Kinderbetreuung steht, entsprechend frühzeitig - im Idealfall 3 Monate vorher - beim Arbeitsamt dann arbeitssuchend melden. Arbeitslos selbst geht dann erst wenn Betreuung steht. Viele meinen arbeitssuchend und -los wäre das gleiche, das sind aber verschiedene Vorgänge.
Und nein, EZ musst du nicht beantragen wenn du nach dem Mutterschutz "arbeiten" willst. Sonst ja, bis zum Ende deines Vertrages. Danach wie gesagt hast du eh keinen Anspruch auf EZ sondern bist Hausfrau. Nur eben dann mit EG wenigstens für ein Jahr.
Mitglied inaktiv - 29.09.2017, 15:29
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Elternzeit/-geld ohne Job; Elterngeld 3 Monate nach Geburt beantragen
bist du lehrerin? dann geht es nicht. du musst die ferienregelung beachten wenn du elternzeit nach frei gewähltem beginn und ende mitteilst. das was du machst ist missbrauch, da du dir die ferien komplett bezahlen lassen möchtest um danach mit der elternzeit zu beginnen. du kannst es gerne so machen WENN du nach ende der ferien DREI wochen voll arbeitest und DANN erst mit der elternzeit beginnst. zu den kleinen ferien muss ein abstand von einer woche vor und danach eingehalten werden. setze dich bitte dringend mit deinem zuständigen schulamt in verbindung, das kann böse enden weil du dienstbereitschaft anzeigen musst und das ja nicht kannst
von
mellomania
am 29.09.2017, 19:33
Antwort auf:
Elternzeit/-geld ohne Job; Elterngeld 3 Monate nach Geburt beantragen
Keine gute Idee mit einem 14 Wochen alten Säugling in Vollzeit im Schuldienst arbeiten zu wollen. - Rein praktisch gesehen, oder?
Mitglied inaktiv - 29.09.2017, 20:43
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Elternzeit/-geld ohne Job; Elterngeld 3 Monate nach Geburt beantragen
eben. daher geht es so nicht. ich arbeite im schulamt und verfüge elternzeit mutterscgutz etc. daher weiß ich das bezüglich der ferien
von
mellomania
am 29.09.2017, 20:57
Antwort auf:
Elternzeit/-geld ohne Job; Elterngeld 3 Monate nach Geburt beantragen
Vielen Dank für eure Antworten.
Ja, ich bin Lehrerin, allerdings an einer Privatschule, nicht für den Staat.
So ganz durchblicke ich allerdings noch nicht, warum es nicht geht, das Elterngeld erst in Anspruch zu nehmen, wenn mein Vertrag direkt nach/während den Ferien endet.
Dann bräuchte ich doch davor auch nicht arbeiten.
Es wäre dann der 4.-14. Lebensmonat des Kindes (da ich den 1.+2. Monat im Mutterschutz wäre und der 3. Monat Ferien wären).
Dann brauche ich doch auch keine Elternzeit beantragen, oder?
Mein Vertrag würde so oder so zum Ende der Sommerferien enden. Ohne Schwangerschaft/Geburt würde ich mir sonst eine andere Stelle suchen, aber das erübrigt sich dann ja erstmal.
von
Samsone
am 30.09.2017, 14:31
Antwort auf:
Elternzeit/-geld ohne Job; Elterngeld 3 Monate nach Geburt beantragen
Dein Problem wird der Geburtstermin sein. Der wird sicherlich nicht am 1ten sein und der Mutterschutz endet sicherlich auch nicht zum Monatsende. Mutterschutz geht nur 8 Wochen, nicht zwei Monate. Und Du kannst nur Urlaubstage nutzen die du auch noch hast. irgendwie wird das ja sicherlich auch bei euch gehandhabt, oder habt ihr wirklich pro Jahr 12 Wochen Urlaub, also gut 60 Urlaubstage pro Jahr?
Elterngeld geht nur über GANZE Lebensmonate, nicht Kalendermonate. Wenn Du in dem einen Lebensmonat nur 1 !!! tag nicht in EZ bist, weil du da zB noch einen Urlaubstag "verbrauchst", dann bekommst du den ganzen Lebensmonat kein Elterngeld. Da ist es völlig egal ob du ja eh daheim wärst.
Davon ab ist dein AG eh verpflichtete dir die restlichen Urlaubstage auszuzahlen wenn dein Arbeitsvertrag endet. Als Einmalzahlung dürfte das IMO auch nicht auf das EG angerechnet werden. Du verlist also nichts.
Bei mir war es zB das mein Kind 3 Tage nach ET kam, heißt ich bekam nach der Geburt für 8 Wochen plus die 3 Tage Nachzahlung Mutterschaftsgeld, deshalb verschob sich auch das EG, weshalb ich in einem Lebensmonat Mutterschaftsgeld UND Elterngeld bekommen habe. Wie willst du das bei deiner Planung jetzt schon timen? Oder wird dein Kind per Kaiserschnitt geholt und du weißt ganz genau schon wann es geboren wird?
Mitglied inaktiv - 30.09.2017, 14:47
Antwort auf:
Elternzeit/-geld ohne Job; Elterngeld 3 Monate nach Geburt beantragen
Danke für deine Antwort.
Ok, dann bleibt der abzuwarten :)
Und ja auch noch lange hin, hatte mich nur grade ein wenig eingelesen und dann sind die Fragen aufgekommen..
Falls es sich so verschiebt, dass z.B. zu Beginn des Lebensmonats, zu dem ich mit dem Elterngeld beginnen will, nur eine Woche Ferien bis zum Vertragsende übrig bleiben, ist es dann auch möglich, nur für diese eine Packung Woche Elternzeit zu beantragen?
Hat dein Vertrag denn auch während der Elternzeit geendet?
Ich dachte, wenn man direkt nach der Geburt Elterngeld bezieht, verrechnet es sich mit dem Mutterschaftsgeld, sodass man die Höhe des Mutterschaftsgeldes bekommt, die zwei Monate aber vom Elterngeld abgezogen werden.
Warum hast du denn beides gleichzeitig bekommen?
von
Samsone
am 30.09.2017, 16:33
Antwort auf:
Elternzeit/-geld ohne Job; Elterngeld 3 Monate nach Geburt beantragen
nein mein Vertrag hat nicht beendet.
Und wie ich schrieb, das Problem ist das 8 Wochen keine 2 Monate sind - den Fehler machen viele. Rechne mal nach, 8x7 Tage sind 56 Tage. 2 Kalendermonate, wenn man den Schnitt von 30 Tagen nimmt hat aber um die 60-61 Tage. Also etwas mehr. Also bekommt man, je nachdem wann das Kind geboren wurde, meistens einen Monat der gemischt aus Elterngeld und Mutterschaftsgeld besteht. Trotz der Verrechnung Mutterschaftsgeld und Elterngeld. einfach weil Tage genau abgerechnet wird. Für die Leute welche eh nach dem Mutterschutz in EZ gehen kein Problem, da geht das sauber über de Bühne. In dem Falle wo aber Frau meint nach Mutterschutz nicht in EZ zu gehen bzw nicht ab Geburt in EZ geht, kann das eben ein Problem werden.
Mitglied inaktiv - 30.09.2017, 18:40
Antwort auf:
Elternzeit/-geld ohne Job; Elterngeld 3 Monate nach Geburt beantragen
Die ersten beiden Monate EG werden IMMER der Mutter in den ersten beiden Lebensmonaten zugeordnet, da gibt es keine Wahlmöglichkeit.
Lediglich der 3. LM könnte "ausgesetzt" werden. Da muß es halt genau passen.
von
Strudelteigteilchen
am 30.09.2017, 19:10
Antwort auf:
Elternzeit/-geld ohne Job; Elterngeld 3 Monate nach Geburt beantragen
Ok, vielen Dank, das ist ein hilfreicher Hinweis!
Muss ich das Elterngeld denn für die ersten 2 Lebensmonate auch beantragen, oder werden sie bei dem späteren Antrag dann automatisch verrechnet?
Danke :)
von
Samsone
am 01.10.2017, 12:28